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"Zusammenarbeit mit Berufsschulen" Junge Geflüchtete

  • Warum ist die Kooperation mit der Berufsschule sinnvoll und wichtig?

    Der Berufsschulbesuch hat für die Ausbildung einen hohen Stellenwert - und eine gute Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ist sinnvoll und wichtig.

    Aus einem Ausbildungsvertrag ergeben sich Rechte und Pflichten, sowohl für die Auszubildenden als auch für das Unternehmen. Die Hauptpflicht der Azubis besteht in ihrer Lernpflicht, die des Ausbildungsbetriebs darin, alles dafür zu tun, dass Auszubildende ihre Ausbildungsziele erreichen. Um diese Hauptpflichten zu erfüllen, gibt es in Deutschland das Erfolgsmodell der dualen Ausbildung, bei der Ausbildungsinhalte sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule vermittelt werden. Im dualen System gehören die beiden Lernorte Betrieb und Berufsschule untrennbar zusammen.

    Ohne Berufsschulbesuch wird es schwierig, das Ausbildungsziel zu erreichen, da die Lerninhalte der Berufsschule mit den sonstigen Ausbildungsinhalten abgestimmt sind und am Ende der Ausbildungszeit die schriftliche Prüfung abgelegt werden muss.

    In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Auszubildende die Berufsschule nicht besuchen möchten und "schwänzen" oder dass Ausbildende ihre Azubis vom Berufsschulbesuch abhalten. Die Folgen sind stets die gleichen: Das Ausbildungsziel wird häufig nicht erreicht und sowohl Unternehmen als auch Azubis handeln vertragswidrig, da die gegenseitigen Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis nicht erfüllt werden.

    Bei häufigem unentschuldigtem Fehlen kann die Berufsschule Azubis von der Schule verweisen. Z. B. in NRW § 53 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 7 SchulG NRW,oder Baden-Württemberg § 90 Abs. 3 SchulG BW sind die schulischen Maßnahmen beginnend mit dem schriftlichen Verweis und endend mit der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes, abgestuft in der Reihenfolge ihrer Belastung für den Schüler aufgeführt. Damit findet dann die Ausbildung im dualen System ein abruptes und vorzeitiges Ende. Die Gefahr eines Ausbildungsabbruchs aus diesen Gründen sollte jedoch unbedingt vermieden werden.

    Der Besuch der Berufsschule ist für Auszubildende mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung. Sie müssen sprachlich in der Lage sein, dem Unterricht zu folgen und auch schriftliche Aufgaben zu erfüllen. Erfahrungsgemäß sind mangelnde Lernleistungen in der Berufsschule für Auszubildende mit Migrationshintergrund der Hauptgrund für den Abbruch einer Ausbildung. Klären Sie schon vor Beginn der Ausbildung ab, ob der Auszubildende eine Berufsintegrationsklasse abgeschlossen hat. Lassen Sie die Berufsschule den Leistungsstand des Auszubildenden erfassen und stimmen Sie gemeinsam mit der Berufsschule Unterstützungsmaßnahmen und ausbildungsbegleitende Hilfen ab, z.B. VerA, abH oder Sprachkurse (siehe "Hier finde ich Hilfe: Beratungs- und Unterstützungsangebote").

  • Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit der Berufsschule?

    • Ausbilder/-in und Lehrer/-in pflegen einen inhaltlichen Austausch, um die Abstimmung der Lernziele und -inhalte zu verbessern. Handelt es sich um junge Migrantinnen oder Migranten, kann herausgearbeitet werden, welche theoretischen Defizite vorliegen und wie diese im Betrieb durch praktische Beispiele und Übungen verständlich gemacht werden können.
    • Der Austausch zwischen Lehrer/-in und Ausbilder/-in über den Lernfortschritt der Auszubildenden differenziert den Blick auf diesen auf beiden Seiten. Dies kann die Arbeit der Ausbildenden und Lehrenden an beiden Lernorten erleichtern und den Lernfortschritt befördern. Dieser Austausch ist im Fall von Geflüchteten besonders wichtig, weil die schulischen Leistungen engmaschig kontrolliert werden müssen, um einen Ausbildungsabbruch zu verhindern.
    • Gibt es Probleme (z.B. ein Motivationstief oder mangelnde Anpassungsfähigkeit, die oftmals auch zu Konflikten, Fehlzeiten u.a. führen) des Azubis mit dem Ausbilder/Betrieb oder des Azubis mit der Berufsschule/den Lehrenden, dann kann ein regelmäßiger Austausch darüber hilfreich sein, um Konflikte im jeweiligen Bereich kooperativ zu lösen. Dabei kann der/die Ausbilder/-in oder die Lehrkraft als Vermittler/-in auftreten.
    • Es ist immer wieder erstaunlich festzustellen, wie unterschiedlich die Sichtweise auf die Azubis und ihr Verhalten am jeweiligen Lernort sind. Der Austausch darüber fördert ein differenzierteres Bild über die Azubis und kann für beide Seiten produktiv bei der Rückmeldung gegenüber den Azubis im Lernprozess genutzt werden.
  • Wie kann eine gute Kooperation mit der Berufsschule gelingen?

    • Pflegen Sie regelmäßig Kontakt mit der Berufsschule, insbesondere der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihrer Azubis bzw. der Leitung des Fachbereichs.
    • Lassen Sie sich zu Ausbildungsbeginn und dann in regelmäßigen Abständen die Klassenarbeiten Ihrer Azubis vorlegen. Zeigen sich Schwächen, kann beispielsweise durch gezielte Nachhilfe rechtzeitig geholfen werden, (etwa ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), VerA oder Sprachkurse).
    • Sprechen Sie bereits zu Ausbildungsbeginn mit Ihren Auszubildenden über die Rolle der Berufsschule und die Berufsschulpflicht. Erläutern Sie, wie Sie sich die Zusammenarbeit mit der Berufsschule vorstellen. Ermutigen Sie Ihre Azubis, bei schulischen Problemen - gleich welcher Art - das Gespräch mit Ihnen zu suchen.
    • Sie verstehen manche Verhaltensweisen Ihrer Azubis im Betrieb nicht? Sprechen Sie auch in einem solchen Fall ruhig einmal mit der Berufsschule, sodass man Dinge gemeinsam angehen kann, damit eine ganzheitliche Unterstützung Ihrer Azubis erfolgen kann.
    • In manchen Ausbildungsberufen sind praktische Prüfungen in Betrieben notwendig, um einen direkten Praxisbezug zu gewährleisten. Sprechen Sie mit der Berufsschule beziehungsweise den Kammern, ob die praktischen Prüfungen auch in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden können. Langfristig bringt das für alle Beteiligten nur Vorteile.
  • Hier finde ich Hilfe: Beratungs- und Unterstützungsangebote

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