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"Zusammenarbeit mit Berufsschulen" Leistungsstarke Azubis

  • Warum ist die Kooperation mit der Berufsschule sinnvoll und wichtig?

    Der Berufsschulbesuch hat für die Ausbildung einen hohen Stellenwert - und eine gute Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ist sinnvoll und wichtig.

    Aus einem Ausbildungsvertrag ergeben sich Rechte und Pflichten, sowohl für die Auszubildenden als auch für das Unternehmen. Die Hauptpflicht der Azubis besteht in ihrer Lernpflicht, die des Ausbildungsbetriebs darin, alles dafür zu tun, dass Auszubildende ihre Ausbildungsziele erreichen. Um diese Hauptpflichten zu erfüllen, gibt es in Deutschland das Erfolgsmodell der dualen Ausbildung, bei der Ausbildungsinhalte sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule vermittelt werden. Im dualen System gehören die beiden Lernorte Betrieb und Berufsschule untrennbar zusammen.

    Ohne Berufsschulbesuch wird es schwierig, das Ausbildungsziel zu erreichen, da die Lerninhalte der Berufsschule mit den sonstigen Ausbildungsinhalten abgestimmt sind und am Ende der Ausbildungszeit die schriftliche Prüfung abgelegt werden muss.

    Leistungsstarke Auszubildende, die entweder Abitur haben oder ein Studium abgebrochen haben, müssen von Anfang an wissen, dass der Besuch der Berufsschule Pflicht ist. Der Schulstoff in den allgemeinbildenden Fächern entspricht etwa dem der 10. Klasse und ist somit für leistungsstarke Auszubildende in den meisten Fällen leicht zu bewältigen. Auch im Fachunterricht, z.B. in technischen Berufen, sind die Inhalte aus Mathematik und Physik bereits bekannt. Daraus können sich Motivationsprobleme ergeben, die aufgrund von Unterforderung entstehen.

    In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass leistungsstarke Auszubildende die Berufsschule nicht besuchen möchten und "schwänzen". Die Folgen sind stets die gleichen: Sowohl Unternehmen als auch Azubis handeln vertragswidrig, da die gegenseitigen Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis nicht erfüllt werden.

    Bei häufigem unentschuldigtem Fehlen kann die Berufsschule Azubis von der Schule verweisen. Z. B. in NRW § 53 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 7 SchulG NRW,oder Baden-Württemberg § 90 Abs. 3 SchulG BW sind die schulischen Maßnahmen beginnend mit dem schriftlichen Verweis und endend mit der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes, abgestuft in der Reihenfolge ihrer Belastung für den Schüler aufgeführt. Damit findet dann die Ausbildung im dualen System ein abruptes und vorzeitiges Ende. Die Gefahr eines Ausbildungsabbruchs aus diesen Gründen sollte jedoch unbedingt vermieden werden.

    Auch der Wunsch von Azubis, sich von allgemeinbildenden Fächern befreien zu lassen, ist gesetzlich geregelt: Berufsschulpflicht ist während eines Ausbildungsverhältnisses umfassend.

  • Wie können Probleme durch die Zusammenarbeit mit der Berufsschule verhindert werden?

    • Der Austausch zwischen Lehrer/-in und Ausbilder/-in über den regelmäßigen Schulbesuch der Auszubildenden bewirkt, dass von beiden Seiten schnell auf Motivationsprobleme reagiert werden kann.
    • Durch die Verständigung über Motivationsprobleme oder Verhaltensauffälligkeiten von Azubis können gemeinsam Ideen entwickelt werden, den Berufsschulbesuch attraktiver zu gestalten. Sind Azubi persönlich geeignet, können sie z.B. in die Durchführung des Unterrichts einbezogen werden oder als Unterstützung von Mitschülerinnen und Mitschülern eingesetzt werden.
    • Es ist immer wieder erstaunlich festzustellen, wie unterschiedlich die Sichtweise auf die Azubis und ihr Verhalten am jeweiligen Lernort sind. Der Austausch darüber fördert ein differenzierteres Bild über die Azubis und kann für beide Seiten produktiv bei der Rückmeldung gegenüber den Azubis im Ausbildungsprozess genutzt werden.
  • Wie kann eine gute Kooperation mit der Berufsschule gelingen?

    • Sprechen Sie bereits zu Ausbildungsbeginn mit Ihren Auszubildenden über die Rolle der Berufsschule und ihre Berufsschulpflicht. Erläutern Sie, wie Sie sich die Zusammenarbeit mit der Berufsschule vorstellen. Ermutigen Sie Ihre Azubis, bei schulischen Problemen – gleich welcher Art – das Gespräch mit Ihnen zu suchen.
    • Pflegen Sie regelmäßig Kontakt mit der Berufsschule, insbesondere der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihrer Azubis.
    • Lassen Sie sich zu Ausbildungsbeginn und dann in regelmäßigen Abständen die Klassenarbeiten Ihrer Azubis vorlegen.
    • Laden Sie doch einfach Lehrerinnen und Lehrer in Ihr Unternehmen ein. Die gegenseitigen Einblicke stärken die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und der Berufsschule.
    • Sie verstehen manche Verhaltensweisen Ihrer Azubis im Betrieb nicht? Sprechen Sie auch in einem solchen Falle ruhig einmal mit der Berufsschule, sodass man Dinge gemeinsam angehen kann, damit eine ganzheitliche Unterstützung Ihrer Azubis erfolgen kann.
    • Sprechen Sie Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der für Sie zuständigen Ausbildungsberatung bei den Kammern an und kontaktieren Sie diese bei Fragen und Problemen. Die Ausbildungsberaterinnen und -berater verfügen in der Regel über sehr gute Kontakte zu den beruflichen Schulen und helfen bei Fragen gerne weiter.
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