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Prüfung nicht bestanden

  • Es besteht die Gefahr, dass mein Azubi die Prüfung nicht besteht. Was kann ich tun?

    Ihrem Azubi droht das Scheitern bei der Abschlussprüfung? Hierfür kann es viele Gründe geben: von Prüfungsangst über spezifische Problemlagen des Azubis oder längeren Abwesenheitszeiten bis zum tatsächlichen Nichtbeherrschen des Prüfungsstoffs. Meist handelt es sich bei den Wackelkandidaten/-kandidatinnen um Auszubildende, die entweder von Anbeginn der Ausbildung an Probleme hatten, die Anforderungen des schulischen Teils der Ausbildung zu erfüllen oder die nicht motiviert genug für den Ausbildungsgang sind. Was also können Sie schon während der Ausbildung tun, um das Prüfungsscheitern zu verhindern? Nachfolgend einige Tipps:

    • Lassen Sie sich regelmäßig die Klassenarbeiten vorlegen, und zwar von Beginn der Ausbildung an.
    • Beobachten Sie einen Leistungsabfall im betrieblichen und schulischen Bereich nicht zu lange, sondern suchen Sie rechtzeitig mit Ihrem Azubi das Gespräch.
    • Setzen Sie Lob und Motivationsinstrumente gezielt ein, um Potenziale zu fördern. Stellen Sie, falls möglich, Anreize für gute Leistungen bereit.
    • Suchen Sie, wenn Ihr Azubi unter 18 ist, das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, um Unterstützung zu gewinnen und rechtzeitig zu informieren.
    • Nehmen Sie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch. Die Kosten hierfür werden von der Agentur für Arbeit übernommen und die Maßnahmen bei entsprechend beauftragten Bildungsträgern durchgeführt (Ausbildungsbegleitende Hilfen abH).
    • Nehmen Sie mit dem Lehrpersonal der Berufsschule Kontakt auf und besprechen Sie im Rahmen einer aktuellen Einschätzung gemeinsam Unterstützungsmöglichkeiten.
    • Verlängern Sie gemäß §§ 23 und 37 BBiG die vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit (bis zum nächsten oder sogar übernächsten Prüfungstermin, d.h. um sechs oder zwölf Monate).

    Sofern keine physischen oder psychischen Handicaps vorhanden sind, greift in der Regel mindestens eine der aufgeführten Hilfsmaßnahmen. Oftmals tut es Auszubildenden einfach nur gut, wenn sie regelmäßig z.B. die abH-Gruppen besuchen können: Dort treffen sie Azubis mit denselben Problemen und können einen neuen Zugang zum Stoff der Berufsschule finden. Suchen Sie in jedem Fall rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Azubi und versuchen Sie gemeinsam, Möglichkeiten für eine Verbesserung der Leistungen zu erarbeiten.

    Hierzu die Meinung einer ehemaligen Auszubildenden:

    „Nach einem mittleren Hauptschulabschluss und anschließendem Berufskolleg ohne Abschluss konnte ich über Bekannte eine Ausbildung zur Bürokauffrau beginnen. Die betrieblichen Anforderungen an mich waren stets dieselben: Da es sich um einen relativ kleinen Betrieb handelte, hatte ich nicht das Gefühl, sehr viel zu lernen. In der Berufsschule dagegen war ich häufig überfordert, denn einer der Schwerpunkte der Ausbildung zur Bürokauffrau ist das Rechnungswesen. Damit stand ich von Anfang an auf Kriegsfuß. Im Betrieb machten sie ein anderes Rechnungswesen, sodass mir niemand helfen konnte. Je frustrierter ich über meine Noten wurde, umso weniger habe ich gelernt. Es kam, wie es kommen musste: Ich fiel bei der schriftlichen Abschlussprüfung durch. Zur mündlichen trat ich erst gar nicht an. Doch das war noch nicht das Ende: Auch beim zweiten Versuch fiel ich durch! Nun war guter Rat teuer, wollte ich doch nicht die inzwischen vier Jahre Ausbildungszeit umsonst gemacht haben. Irgendjemand empfahl mir dann die ausbildungsbegleitenden Hilfen. Innerhalb von vier Monaten wurde ich dort auf die Abschlussprüfung so vorbereitet, dass ich meine Ausbildung mit der Endnote 2,5 abschließen konnte! Am besten war sicherlich, dass ich andere traf, die dieselben Probleme wie ich hatten. Außerdem lernte ich Strukturen kennen, wie ich effektiv lernen kann. Das hat mir sehr geholfen. Es wäre gut gewesen, wenn mein Ausbilder mit mir vorher an diesen Dingen gearbeitet hätte, dann hätten wir alle uns viel Kraft und Zeit gespart! Natürlich bleibt im betrieblichen Alltag nicht so viel Zeit für Nachhilfe etc., aber wenn es diese externe Möglichkeit gibt, wäre es gut gewesen, ich hätte diese von Beginn meiner Ausbildung an nutzen können. Die Ausbilder sollten viel mehr mit ihren Auszubildenden sprechen, dann gäbe es weniger Probleme.“ (Fatma, 23 Jahre)

  • Der Azubi hat die Prüfung nicht bestanden. Welche Konsequenzen hat das?

    Im ersten Zuge hat der Azubi einfach Zeit „verloren“ und Ihr Betrieb hat den Azubi noch länger im Ausbildungsverhältnis.

    Wichtig für Sie: Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung liegt nicht unbedingt an Ihrer Ausbildungsleistung! Ein Scheitern in der Prüfung kann viele Gründe haben. Informationen hierzu und Statistiken zu Prüfungswiederholungen finden sich beispielsweise im „Datenreport zum Berufsbildungsbericht“, der auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) nachgelesen werden kann.

    Was bedeutet es eigentlich, wenn das Urteil lautet: „Prüfung nicht bestanden“? Zum Ende der Ausbildungszeit finden in allen anerkannten Ausbildungsberufen Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfungen statt. Die Prüfungen gliedern sich in einen schriftlichen und einen mündlichen oder praktischen Teil und dienen als Nachweis, dass die erforderliche berufliche Qualifikation vorhanden ist. Anders ausgedrückt: Hat der Azubi in der Lehrzeit die für die qualifizierte Berufsausübung notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Berufsbildungsgesetz BBiG § 38 beziehungsweise Handwerksordnung HWO § 32 erworben? Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, weil die Prüfung nicht bestanden wurde, ist damit aber noch lange nicht alles verloren.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Ausbildung doch noch zu beenden?

    Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Für die Ausbildungszeit bedeutet dies, dass sie sich auf Verlangen des oder der Auszubildenden bis zur nächsten Prüfung, längstens um ein Jahr, verlängert. Das bedeutet konkret, dass das Ausbildungsverhältnis weder automatisch noch auf Wunsch des Ausbildungsbetriebs fortbesteht, sondern nur dann, wenn der oder die Auszubildende dies auch möchte. Hinweis: Natürlich muss die zuständige Kammer entsprechend informiert werden, da sonst Ihr Azubi keine Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten kann. Erst wenn die Prüfungen auch beim dritten Anlauf nicht bewältigt werden, bleibt die durchlaufene Ausbildung ohne Abschluss.

    Nach diesem Zeitpunkt kann in einem artverwandten Beruf wieder ein Anlauf zur Prüfung genommen werden, wenn mindestens das Anderthalbfache der Ausbildungszeit (also bei einem Ausbildungsberuf mit 3 Jahren Dauer mindestens 4½ Jahre) in diesem Beruf eine Tätigkeit nachgewiesen werden kann oder der Nachweis über einen gleichwertigen schulischen Ausbildungsgang erbracht wird. Dazu muss man in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, man beantragt eine „Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen“ bei der zuständigen Kammer (sogenannte „Externenprüfung").

  • Hier finde ich Hilfe: Beratungs- und Unterstützungsangebote

    • Ausbildungsberatung der Kammern
    • Kontakte zu Kammern finden sich unter www.dihk.de Rubrik „IHK-Finder“.
    • Das Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn, „BIBB“, bietet auf seiner Homepage eine Fülle an Informationen im Bereich Abschlussprüfungen: www.bibb.de.
    • Diverse Verlage im Aus- beziehungsweise Weiterbildungsbereich haben entsprechende Fachbücher herausgegeben. Beispiele sind die DIHK-Bildungs-GmbH oder der Verlag Christiani, Konstanz.
    • Über www.gripsverlag.de erhält man Aufgaben vergangener Prüfungen nach Ausbildungsberufen geordnet, mit denen man sich gezielt auf die Prüfung vorbereiten kann. (Gerade in „problematischen Fällen“ sehr zu empfehlen).

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