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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

  • Welche Gesetze gelten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) sind junge Menschen unter 18 Jahren, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen. Sie werden auch als "unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen" (umA) bezeichnet.

    Wenn unbegleitete Kinder oder Jugendliche in Deutschland ankommen, nimmt das Jugendamt sie in Obhut. Dieses ist nach § 42a SGB VIII dazu "berechtigt und verpflichtet". Für die unbegleiteten Flüchtlinge gilt, dass der Kinderschutz Vorrang vor den Regelungen des Asylgesetzes hat. Damit gelten die Regelungen der Jugendhilfe (achtes Sozialgesetzbuch). Der minderjährige Flüchtling bekommt einen Vormund. Diese Funktion übernimmt beispielsweise eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes aus dem Bereich Vormundschaften.

    Die Unterbringung erfolgt meist in einer Jugendhilfeeinrichtung. Manchmal werden aber auch Pflegefamilien gefunden. Die minderjährigen Flüchtlinge erhalten "Hilfen zur Erziehung" gem. § 34 SGB VIII und somit eine Begleitung und Unterstützung bei ihrem Leben in Deutschland. Die Begleitung erfolgt unter anderem durch pädagogische Fachkräfte, Sprachstützkräfte, Therapeutinnen oder Therapeuten oder schulische Nachhilfe.

  • Was passiert, wenn die unbegleiteten Flüchtlinge volljährig werden?

    Auch nach der Vollendung ihres 18. Lebensjahres können unbegleitete Flüchtlinge Leistungen der Jugendhilfe erhalten. Diese müssen sie mit Eintritt der Volljährigkeit selbst beantragen (Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII). Jugendliche Flüchtlinge werden dann weiter in der Jugendhilfe betreut, bis sie in der Lage sind, in ein selbstständiges Leben zu starten. Auch bei diesem Start können sie ambulante Unterstützung durch die Jugendhilfe erhalten.

  • Welche Rechte und welche Pflichten habe ich als Ausbilder/-in?

    Während der Ausbildung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gelten dieselben Jugendarbeitsschutzgesetze wie für deutsche Jugendliche auch. Außerdem gilt das Jugendhilfegesetz nach SGB VIII. Es legt zum Beispiel fest, dass unbegleitete Jugendliche keine Dokumente unterschreiben dürfen, sondern die Unterschrift vom Vormund eingeholt werden muss. Daher sollten Sie als Ausbilder/-in  eine gute Zusammenarbeit mit dem Vormund des Flüchtlings anstreben. Es können etwa regelmäßige Gespräche über die schulische und betriebliche Entwicklung des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings stattfinden.

    In der Jugendhilfeeinrichtung oder Pflegefamilie, in der der Flüchtling lebt, finden die Betriebe ebenfalls verlässliche Ansprechpartner/-innen. Auch diese Zusammenarbeit sollte gemeinsam gut gestaltet werden.

  • Duldung während der Ausbildung

    Seit dem 31.07.2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft. Es regelt zum Beispiel, dass Flüchtlinge während der Ausbildungszeit eine Duldung erhalten. Diese Ausbildungsduldung wird um zwei Jahre verlängert, wenn der Flüchtling im Anschluss an die Ausbildung für diese Zeit weiter im Betrieb beschäftigt bleibt.

    Wichtig ist, dass die Ausländerbehörde der Aufnahme einer Ausbildung zustimmt. Solange der jugendliche Flüchtling noch keinen Aufenthaltstitel hat, muss er seinen Ausbildungsvertrag der Ausländerbehörde vorlegen und um eine Arbeitsgenehmigung bitten. Dem steht generell nichts im Wege, es sei denn, der unbegleitete Flüchtling hat aus besonderen Gründen ein Arbeitsverbot.

  • Wie kann ich meinen Azubi zwischenmenschlich unterstützen?

    In einen Betrieb zu kommen, der für ihn wie eine Familie ist, ist das Beste, was einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling passieren kann. Schließlich fehlt ihm die Familie als Anker in der neuen Heimat. Diesem Bedürfnis können Sie als Ausbilder/-in Rechnung tragen. Hierbei sind Vertrauen, Anerkennung und Akzeptanz für die Situation des jungen Menschen wichtig. Ein so gestalteter Ausbildungsalltag bietet den jungen Flüchtlingen starken Halt und schafft Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Teilweise haben sie grausame Dinge erlebt. Die Sicherheit routinierter Arbeitsabläufe, das Gefühl der Zugehörigkeit und der Einstieg ins Arbeitsleben können ihnen helfen, über die schrecklichen Erfahrungen hinwegzukommen und wieder einen Sinn im Leben zu erkennen.

  • Was tun bei Schwierigkeiten während der Ausbildung?

    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind von einem großen Unterstützungsnetzwerk umgeben. Auch für Ausbildungsbetriebe ist es eine der größten Herausforderungen, dass es viele zuständige Personen gibt. Dies erfordert eine gute Kommunikation zwischen den einzelnen Stellen, um Hilfe bedarfsgerecht anzubieten. Stellen Sie Schwierigkeiten fest, ist es wichtig, dass Sie die Beteiligten aus dem Netzwerk informieren und dass ein guter Austausch und eine gute Zusammenarbeit stattfinden. Fragen Sie Ihren Azubi, ob er noch Hilfen von anderen Leuten bekommt.

    Teilweise sind die junge Flüchtlinge wegen der schlimmen Dinge, die sie in ihrem Heimatland oder auf der Flucht erlebt haben, stark traumatisiert. Dann ist therapeutische Hilfe notwendig. Wenn Ihr Azubi während der Arbeit plötzlich nicht mehr wie gewohnt reagiert, sondern abwesend zu sein scheint oder körperliche Symptome wie Zittern zeigt, kann das darauf hinweisen, dass eine erlebte Traumatisierung aufgebrochen ist und er sich in das Erlebte zurückversetzt. In solchen Momenten sollten Sie Verständnis zeigen und nicht darauf bestehen, dass Ihr Azubi weiter arbeitet. Gönnen Sie ihm dann Ruhe und eine Pause. Melden Sie das Verhalten auch an den Vormund oder seinen Betreuerinnen und Betreuern. Diese können entsprechende Hilfen organisieren.

  • Hier finde ich Hilfe: Beratungs- und Unterstützungsangebote

    Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge setzt sich für junge Menschen ein, die minderjährig sind und ohne Eltern oder sorgeberechtigte Personen nach Deutschland kommen. Auf der Website www.b-umf.de finden Sie Informationen zu allen Themen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreffen, sowie Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Projekte.

    Das Netzwerk IQ (Integration durch Qualifizierung) ist ein bundesweites Netzwerk zum Thema Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten. Es unterhält zentrale, aber auch regionale Beratungsstellen, bei denen Sie sich über rechtliche Fragen zur Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen informieren können. Eine interaktive Karte mit den Beratungsstellen und weitere Informationen finden Sie unter www.netzwerk-iq.de.

    ueberaus.de ist ein Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Unter www.ueberaus.de/sprache-kultur-ausbildung sind Videos mit typischen Situationen aus dem Ausbildungsalltag von Flüchtlingen zu finden. Hier erhalten Sie Tipps, worauf Sie in der jeweiligen Situation achten können und welche Konfliktlösungsstrategien möglich sind.

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