Wir sprechen hier von Drogen, die durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten sind. Darunter fallen beispielsweise Haschisch, Crack, Kokain, aber auch Ecstasy oder LSD. Auch Heroin fällt in diese Kategorie, wird aber nur noch selten konsumiert.
Drogen wirken sehr unterschiedlich, aber folgende Tendenzen lassen sich allgemein festhalten:
Sie müssen damit rechnen, dass nach längerem regelmäßigen Konsum folgende Probleme bei Ihrem Azubi auftreten:
Chemische Drogen verursachen teilweise massive Vergiftungen, die innere Organe angreifen. Diese Substanzen sind selbstverständlich nicht als erprobte Pharmaka getestet.
Es gibt nachgewiesene Fälle, bei denen schon nach dem Erstkonsum von Drogen Psychosen und Angststörungen entstehen.
Auf der sozialen Ebene fürchtet Ihr Azubi den Verlust des Freundeskreises, es kommt zu Vertrauensverlusten bei Eltern, Kollegen und Kolleginnen und dem Ausbildungspersonal.
Übrigens: Drogenkonsum ist nie legal! Bei Eigenkonsum kann der Besitz von geringen Mengen Cannabis zwar straffrei bleiben, aber schon bei Wiederholungstätern wird der Besitz strafrechtlich verfolgt.
Das Ausbildungspersonal haftet persönlich bei Verletzungen der Fürsorgepflicht. Halten Sie Ihren Azubi also von Gefahren fern, sorgen Sie für einen sicheren Aufenthaltsort und gegebenenfalls für Begleitung. Notfalls rufen Sie einen Rettungsdienst. Ist Ihr Azubi in Sicherheit, erstellen Sie ein Protokoll über den Vorfall.
Bitte nehmen Sie keinesfalls Drogen von Ihrem Azubi entgegen oder lassen diese verschwinden: Sie würden sich damit ebenfalls strafbar machen!
Sie können Ihren Azubi wegen Verstößen gegen die Betriebsordnung und die Lern- und Arbeitspflicht abmahnen und kündigen.
Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann eine Untersuchung angeordnet werden, und es droht dann der Verlust der Fahrerlaubnis. Fahren unter Drogen ist eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem darf Ihr Azubi auch keine Maschinen bedienen.
Nach dem BtMG drohen für Handel, Anbau, Weitergabe, Herstellung und Geldbeschaffung Haftstrafen bis zu fünf Jahren.
Die Polizei berät Sie und Ihren Betrieb bei Drogenproblemen. Wenn Sie Ihren Azubi hier namentlich benennen, ist die Polizei zum Eingreifen verpflichtet und leitet eventuell ein Strafverfolgungsverfahren ein.
Sie sind keine Therapiestelle, sondern haben die betrieblichen Interessen zu wahren: Zeigen Sie daher Null-Toleranz gegenüber Drogen, bestehen Sie auf der Erfüllung des Ausbildungsvertrags und verlangen Sie die Einhaltung der Betriebsordnung. Bieten Sie Hilfe zur Selbsthilfe an, indem Sie Ihren Azubi über Beratungs- und Hilfsangebote informieren.
Holen Sie sich selber Hilfe, denn je sicherer und konsequenter Sie handeln, desto früher kann der Azubi aus dem Drogenkreislauf aussteigen.