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Drogen

  • Um welche Drogen geht es hier?

    Wir sprechen hier von Drogen, die durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten sind. Darunter fallen beispielsweise Haschisch, Crack, Kokain, aber auch Ecstasy oder LSD. Auch Heroin fällt in diese Kategorie, wird aber nur noch selten konsumiert.

    Drogen wirken sehr unterschiedlich, aber folgende Tendenzen lassen sich allgemein festhalten:

    • Cannabis (Haschisch/Marihuana): Entspannend, erheiternd, bewirkt Albernheit, Dinge werden nicht mehr ernst genommen, Unbedeutendes wird bedeutend („Oh, diese schönen Vorhänge …“).
    • Kokain: Belebend, steigert das Selbstbewusstsein extrem und senkt das Risikobewusstsein.
    • LSD: Erzeugt böse wie gute Halluzinationen.
    • Aufputschmittel: Das Schlafbedürfnis sinkt rapide zugunsten starker Aktivität, dann folgen Einbrüche und Auszehrung.
  • Woran kann ich Drogenkonsum erkennen?

    • Auffällig sind Verhaltensveränderungen wie Leistungsabfall, Unzuverlässigkeit, Verspätung, Verweigerungshaltung und Übererregung. Körperliche Erscheinungen sind geweitete oder verkleinerte Pupillen, Teilnahmslosigkeit, kalter Schweiß und geringe Belastbarkeit.
    • Bedenken Sie jedoch, dass es nur wenige eindeutige Beweise für Drogenkonsum gibt und alle hier aufgeführten Veränderungen auch ganz anders begründet sein können: Vertrauen Sie Ihrer Wahrnehmung, verlangen Sie aber im Verdachtsfall Beweise für die Drogenfreiheit!
    • Gegenstände wie Tonpfeifen, süßlich riechende Harzbrocken, tabakähnliche Pflanzenteile oder kleine Verpackungen mit kräuterähnlichen Substanzen können auf Drogenkonsum hinweisen.
  • Welche Folgen hat Drogenkonsum für meinen Azubi?

    Sie müssen damit rechnen, dass nach längerem regelmäßigen Konsum folgende Probleme bei Ihrem Azubi auftreten:

    • Konzentrationsstörungen
    • Abnahme der Merk- und Lernfähigkeit
    • risikoreiches Verhalten

    Chemische Drogen verursachen teilweise massive Vergiftungen, die innere Organe angreifen. Diese Substanzen sind selbstverständlich nicht als erprobte Pharmaka getestet.

    Es gibt nachgewiesene Fälle, bei denen schon nach dem Erstkonsum von Drogen Psychosen und Angststörungen entstehen.

    Auf der sozialen Ebene fürchtet Ihr Azubi den Verlust des Freundeskreises, es kommt zu Vertrauensverlusten bei Eltern, Kollegen und Kolleginnen und dem Ausbildungspersonal.

    Übrigens: Drogenkonsum ist nie legal! Bei Eigenkonsum kann der Besitz von geringen Mengen Cannabis zwar straffrei bleiben, aber schon bei Wiederholungstätern wird der Besitz strafrechtlich verfolgt.

  • Was muss und kann ich tun, wenn ich den akuten Verdacht habe, dass mein Azubi unter Drogen steht?

    Das Ausbildungspersonal haftet persönlich bei Verletzungen der Fürsorgepflicht. Halten Sie Ihren Azubi also von Gefahren fern, sorgen Sie für einen sicheren Aufenthaltsort und gegebenenfalls für Begleitung. Notfalls rufen Sie einen Rettungsdienst. Ist Ihr Azubi in Sicherheit, erstellen Sie ein Protokoll über den Vorfall.

    Bitte nehmen Sie keinesfalls Drogen von Ihrem Azubi entgegen oder lassen diese verschwinden: Sie würden sich damit ebenfalls strafbar machen!

  • Welche Rechtsfolgen hat Drogenkonsum oder -handel für meinen Azubi?

    Sie können Ihren Azubi wegen Verstößen gegen die Betriebsordnung und die Lern- und Arbeitspflicht abmahnen und kündigen.

    Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann eine Untersuchung angeordnet werden, und es droht dann der Verlust der Fahrerlaubnis. Fahren unter Drogen ist eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem darf Ihr Azubi auch keine Maschinen bedienen.

    Nach dem BtMG drohen für Handel, Anbau, Weitergabe, Herstellung und Geldbeschaffung Haftstrafen bis zu fünf Jahren.

    Die Polizei berät Sie und Ihren Betrieb bei Drogenproblemen. Wenn Sie Ihren Azubi hier namentlich benennen, ist die Polizei zum Eingreifen verpflichtet und leitet eventuell ein Strafverfolgungsverfahren ein.

  • Welche Maßnahmen kann ich als Ausbilder/-in ergreifen, um vorzubeugen?

    Sie sind keine Therapiestelle, sondern haben die betrieblichen Interessen zu wahren: Zeigen Sie daher Null-Toleranz gegenüber Drogen, bestehen Sie auf der Erfüllung des Ausbildungsvertrags und verlangen Sie die Einhaltung der Betriebsordnung. Bieten Sie Hilfe zur Selbsthilfe an, indem Sie Ihren Azubi über Beratungs- und Hilfsangebote informieren.

    Holen Sie sich selber Hilfe, denn je sicherer und konsequenter Sie handeln, desto früher kann der Azubi aus dem Drogenkreislauf aussteigen.

  • Welche vorbeugenden Maßnahmen kann der Betrieb ergreifen?

    • Ziel definieren: „Wir sind ein drogenfreies Unternehmen"
    • klares öffentliches Bekenntnis gegen Drogen am Arbeitsplatz
    • Aufklärung des Ausbildungspersonals
    • Erstellung eines Maßnahmenplans über den Umgang mit Drogenkonsumenten und -konsumentinnen
    • Einführung von Drogen-Screenings vor der Einstellung
    • Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Thema Drogen
  • Hier finde ich Hilfe: Beratungs- und Unterstützungsangebote

    • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de. Hier gibt es zum Beispiel die Initiative Drugcom.de. Das niedrigschwellige Internet-Projekt spricht drogenaffine Jugendliche über den Freizeitsektor an.
    • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. www.dhs.de
    • Verein zur Aufklärung über Suchtmittel www.suchtmittel.de
 
 
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