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Kooperation Schule - Betrieb

  • Warum ist die Kooperation mit der Schule wichtig?

    Der Übergang von der Schule in das Berufs- und Arbeitsleben ist für alle Jugendlichen eine entscheidende Phase, die mitunter tiefe und langfristige Auswirkungen auf ihre gesamte Lebenslage hat. Für Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen ist diese Hürde besonders hoch. Daher ist die Zusammenarbeit der abgebenden Seite (Schule) und der aufnehmenden Seite (Betrieb) wichtig. Eine abgestimmte Kooperation zwischen diesen Schnittstellen hilft den Jugendlichen, erfolgreich von der Schule in die Ausbildung zu wechseln. Gleichzeitig können sich auch für die beteiligten Schulen und Betriebe aus einer solchen Zusammenarbeit Vorteile ergeben.

  • Welchen konkreten Nutzen hat mein Betrieb durch eine solche Kooperation?

    Durch die Zusammenarbeit mit Schulen kann Ihr Betrieb auf die beruflichen Erfordernisse und Inhalte hinweisen, die in Ihrem Unternehmen benötigt werden. Die Schulen erhalten damit die Möglichkeit, die Unterrichtsinhalte berufsbezogen zu vermitteln. Damit können die Jugendlichen den konkreten persönlichen Nutzen des Lernstoffs erkennen und neu gewichten.

    Weiterhin bietet sich für Ihren Betrieb frühzeitig die Chance, potenzielle Auszubildende kennenzulernen und zu prüfen, ob die Passung zwischen Ihrem Betrieb und dem beziehungsweise der Jugendlichen gegeben ist. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des immer stärker auftretenden Mangels an Bewerberinnen und Bewerber besonders bedeutsam. Auch der Marketing-Nutzen ist beachtlich: Wird die Öffentlichkeit, etwa durch Zeitungsberichte oder Ähnliches über die Kooperation Ihres Betriebs mit einer Schule informiert, bedeutet dies, dass Ihr Betrieb von der Außenwelt positiv wahrgenommen wird. Zudem werden auch weitere Bewerberinnen und Bewerbern auf Ihr Unternehmen aufmerksam gemacht.

  • Wie können wir eine Kooperation mit der Schule gestalten?

    • Beginnen Sie frühzeitig mit der Zusammenarbeit: Je eher die Kooperation beginnt, desto mehr Möglichkeiten und Formen der Zusammenarbeit sind umsetzbar. Spätestens ab der achten Klasse sollten die für Ihr Unternehmen interessanten Jugendlichen von den vereinbarten Maßnahmen und Aktionen profitieren können, um sich rechtzeitig Gedanken über ihre beruflichen Planungen machen zu können.
    • Benennen Sie eine verantwortliche Ansprechperson: Um die Zusammenarbeit planvoll zu gestalten, sollten Ihr Betrieb und die beteiligte Schule jeweils eine Ansprechperson benennen, die sich regelmäßig per E-Mail, Telefon oder in persönlichen Treffen austauschen.
    • Legen Sie gemeinsam mit der Schule Inhalte und Mittel zur Zielerreichung fest, etwa die Vermittlung von möglichen Auszubildenden durch Langzeitpraktika.
    • Dokumentieren Sie die Ziele verbindlich: In der Praxis haben sich dazu sogenannte Kooperationsvereinbarungen bewährt. Mit ihnen können Sie stets unkompliziert und schnell überprüfen, ob Ihre aktuelle Zusammenarbeit auch weiterhin den ursprünglich vereinbarten Inhalten und Zielsetzungen entspricht und diese, wenn nötig, anpassen. Des Weiteren eignen sich diese Vereinbarungen besonders, um die Öffentlichkeit über die Kooperation Ihres Betriebs und der Schule zu informieren, z.B. auf der Internetseite Ihres Betriebs oder der Schule.
    • Berufsorientierung
  • Wie kann diese Kooperation in der Praxis aussehen?

    In der Schule: etwa Organisation von Berufsinformationsmessen, Schulbesuche von Azubis und Lehrverantwortlichen aus Ihrem Unternehmen mit Berichten aus erster Hand über das Berufsleben und die Ausbildung, gemeinsame Unterrichtsgestaltung von Lehrkräften und Betriebsangehörigen zu einem berufsrelevanten Thema.

    In Ihrem Betrieb: unter anderem Organisation von Betriebsbesichtigungen, Schnupper-, Tages-, und Langzeitpraktika.

  • Welche weiteren Akteure spielen eine Rolle?

    Im Rahmen einer erfolgreichen Kooperation Ihres Betriebs und der Schule kann es sinnvoll sein, den Kreis der beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erweitern. Neben Betriebsangehörigen, Lehrkräften und Schulsozialarbeitern und -arbeiterinnen können auch Eltern und die U 25-Berufsberatung der Agentur für Arbeit eingebunden werden.

  • Worauf sollte in meinem Betrieb geachtet werden?

    Bei allem sozialen Engagement und betrieblichen Interesse an der Kooperation sollte bei Ihnen darauf geachtet werden, dass der betriebene Aufwand dauerhaft zu bewältigen ist. Insbesondere Ihre verantwortliche Ansprechperson darf nicht überlastet und überfordert werden. Oft ist es so, dass Vertreter der Kammern die Kooperation vor Ort gestalten.

  • Was gilt es zu beachten, wenn Probleme auftreten?

    Bei allen Problemen gilt der Ratschlag: Wenden Sie sich zeitnah und direkt an die Schule und sprechen Sie mit den Verantwortlichen. Nur auf diese Weise können rasch Lösungen erarbeitet und für alle zufriedenstellend umgesetzt werden. Eine Verschleppung des Problems hingegen führt nur dazu, dass die Unzufriedenheit wächst und die Kooperation in Gefahr gerät. Wenn sich die Beteiligten jedoch regelmäßig und auf Augenhöhe begegnen und austauschen, wird eine solche Entwicklung von Anfang an wirkungsvoll vermieden.

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