Schulnoten sind kein zuverlässiger Indikator für einen „guten Auszubildenden“. Während der Ausbildung zeigt sich häufig, dass die Jugendlichen mit den besten Schulzeugnissen nicht unbedingt auch die besten Auszubildenden sind. Testverfahren zur Azubi-Auswahl sind in der Regel nur in größeren Betrieben realisierbar und filtern auch nicht immer die geeigneten potenziellen Auszubildenden heraus.
Im betrieblichen Alltag haben sich Praktika als gute Möglichkeit bewährt, um geeignete Auszubildende zu finden. Der Betrieb hat die Möglichkeit, eine potenzielle Nachwuchskraft zunächst unverbindlich, aber gründlich unter die Lupe nehmen zu können, während der Praktikant oder die Praktikantin den Betrieb und den Berufsalltag in der Praxis kennenlernt. Die Gefahr des vorzeitigen Ausbildungsabbruchs ist wesentlich geringer bei Jugendlichen, die sich vor ihrer Ausbildung ein realistisches Bild vom Unternehmen und dem künftigen Beruf machen konnten.
Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf, die oft schlechte Zeugnisse aufweisen und sich auch mit Testverfahren schwertun, haben manchmal praktische Kenntnisse und Fähigkeiten, die erst in einem Praktikum sichtbar werden können. Viele machen durch ihre oft hohe Motivation Defizite in anderen Bereichen wett, wenn sie erst einmal die Chance dazu bekommen!
Fazit: Ein Praktikum kann die Gefahr einer personellen Fehlentscheidung deutlich vermindern und rechtfertigt den Mehraufwand, den eine Beschäftigung von Praktikanten und Praktikantinnen bedeutet. Auch für kleinere Betriebe ist ein Praktikum eine gute Methode, geeignete Auszubildende zu finden.
Die meisten Haupt-, Real- und Gesamtschulen bieten Schülerpraktika auch schon vor den Abschlussklassen an und sind geeignete Ansprechpartner. (Berufsorientierung)
Eine weitere Möglichkeit ist der Kontakt zu Trägern von berufsvorbereitenden Maßnahmen, wie Berufsschulen und Weiterbildungseinrichtungen in der Region.
Bereits schulentlassene Ausbildungssuchende können Sie z.B. über Weiterbildungsträger finden, die Fördermaßnahmen für junge Erwachsene im Auftrag der Arbeitsagenturen oder Jobcenter anbieten. Oftmals ist in diesen Maßnahmen ohnehin ein Praktikum vorgesehen und Ihr Praktikumsangebot wird in der Regel auf offene Ohren stoßen. Dieser Weg hat den Vorteil, dass die Träger im Normalfall bei der Auswahl, der Abwicklung des Praktikums und auch bei auftretenden Problemen helfen können. Darüber hinaus sind mögliche versicherungs- und arbeitsrechtliche Probleme geregelt.
Auch die örtliche Arbeitsagentur und das Jobcenter helfen Ihnen weiter. Hier sind in der Regel spezielle Teams, sogenannte „U25“ Teams, für junge Erwachsene zuständig, die die Bewerber und Bewerberinnen aus Beratungsgesprächen kennen und auch meist einen Überblick über Maßnahmen für junge Erwachsene haben. Bei Praktika, die über die Arbeitsagentur oder Jobcenter laufen („betriebliche Trainingsmaßnahmen“), sind ebenfalls die möglichen versicherungs- und arbeitsrechtlichen Probleme geregelt.
Darüber hinaus kann natürlich auch ein Ausbildungsplatzangebot in Stellenbörsen oder Zeitungen mit dem Hinweis auf den Wunsch, ein Praktikum vorzuschalten, eine gute Möglichkeit sein, geeignete Bewerber und Bewerberinnen zu finden.
Häufig bieten auch die örtlichen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern eine Praktikumsbörse an, in die sich interessierte Betriebe eintragen können.
Häufig haben junge Erwachsene noch keine Erfahrungen im Berufsleben und müssen sich zuerst einmal an die Bedingungen im Arbeitsleben gewöhnen. Hilfreich für alle Beteiligten sind daher klare Regeln - auch für vermeintliche Selbstverständlichkeiten.
Die meisten Jugendlichen sind zu Beginn des Praktikums unsicher. Manche überspielen dies durch eine „große Klappe“. Sie benötigen eine konsequente Betreuung, am besten durch eine feste Ansprechperson, die ihnen zur Seite steht und für möglichst alle Fragen ansprechbar ist.
Praktikanten und Praktikantinnen sollten nicht nur mit einfachen Aushilfstätigkeiten betraut, sondern schrittweise auch an anspruchsvollere Aufgaben herangeführt werden, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen und ihre Motivation zu steigern. Hierzu gehört auch, dass sie von den Firmenangehörigen nicht als billige Hilfskräfte betrachtet, sondern als künftige „Kollegen“ und "Kolleginnen" anerkannt werden, die lernen und Erfahrungen sammeln sollen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein sinnvolles Praktikum eine Dauer von mindestens vier Wochen haben sollte. Erst nach zwei bis drei Wochen wird sich der oder die Praktikant/-in eingewöhnt und die ersten Anlaufschwierigkeiten überwunden haben. Erst dann können Sie sich wirklich ein Bild machen von ihm/ihr machen!
In der Regel gelten bei einem Praktikum die gleichen rechtlichen Regelungen wie bei anderen Beschäftigungsarten. Dies gilt für Pausen-, Arbeitszeit- und Sicherheitsregeln ebenso wie für Haftungsfragen. Bei „freien Praktika“, die nicht über eine Schule, einen Weiterbildungsträger oder die Arbeitsagentur / das Jobcenter laufen, gibt es einen Vergütungsanspruch, wenn der Praktikant / die Praktikantin Tätigkeiten ausführt, die normalerweise vergütet werden.
Bei „freien Praktika“ erfolgt die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Bei Schulpraktika oder Praktika über Weiterbildungsträger ist die gesetzliche Unfallversicherung über den Bildungsträger geregelt.
Spezielle Sicherheitsausrüstung, soweit erforderlich, muss in der Regel vom Betrieb gestellt werden, während einfache Arbeitsbekleidung einschließlich Sicherheitsschuhe normalerweise von Weiterbildungsträgern und Arbeitsagenturen / Jobcentern gestellt werden. Gegebenenfalls muss dies im Einzelfall vorher zwischen den Beteiligten abgeklärt werden.
Für mögliche Schäden während des Praktikums gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Beschäftigten. In der Regel haftet der Betrieb für seine „Erfüllungsgehilfen“.
Für jedes Praktikum sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Rechte und Pflichten während des Praktikums regelt. Bei Praktikanten/-innen unter 18 Jahren sind natürlich die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten.
Für einen Musterpraktikumsvertrag oder eine Musterpraktikumsbescheinigung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer.
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