Einstiegsqualifizierung

  • Wie kann ich geeignete Auszubildende gewinnen und werde dabei unterstützt? Das Instrument der Einstiegsqualifizierung gewinnbringend einsetzen!

    Für kleine und mittlere Betriebe wird es zunehmend schwieriger, geeignete Auszubildende zu gewinnen. Es gehen nur wenige Bewerbungen ein, diese sind oft unzureichend: Sie vermitteln den Eindruck, dass die Bewerber und Bewerberinnen nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, den ausgewählten Beruf zu erlernen: Die Noten sind schlecht, der Lebenslauf ist lückenhaft und Referenzen werden auch nicht aufgeführt. Für Sie stellt sich dann natürlich die Frage, auf welcher Grundlage Sie einen solchen Jugendlichen einstellen sollen? Können Sie auch diese Jugendlichen „fit“ machen? Und sind Sie dabei auf sich allein gestellt oder können Sie auf Unterstützung externer Stellen bauen? Hierzu die Gedanken eines Ausbilders:

    „Wenn ich an meine eigene Schulzeit denke, dann mochte ich die Schule nicht und hatte keine guten Noten, aber in der Praxis war ich spitze! Es sollte eine Möglichkeit geben, auch die 'schwächeren' Bewerber - vor allem in der täglichen Routine - kennenzulernen, bevor der Ausbildungsvertrag geschlossen wird. Doch wie soll das im betrieblichen Alltag verwirklicht werden? Die wenigen Tage Schnupperpraktika der Schulen reichen da nicht aus. Unser Betrieb ist so aufgestellt, dass ich mich zwar den Auszubildenden im geeigneten Maß widmen kann, ich bin jedoch kein hauptberuflich bestellter Ausbilder. Das kann sich unser Betrieb nicht leisten!“

  • „Eine Brücke in die Ausbildung bauen“. Wie geht das und was habe ich davon?

    Sie möchten schwächere Bewerber einstellen, aber das Risiko einer falschen Personalentscheidung minimieren? Was können Sie tun? Eine mögliche Lösung liegt in der Einstiegsqualifizierung: Seit den Vereinbarungen zum Ausbildungspakt im Jahr 2004 gibt es mit den Einstiegsqualifizierungen ein optimales Instrument. Betriebliche Einstiegsqualifizierungen (EQ) sind ein Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient. EQ Plus richtet sich dabei an förderbedürftige Jugendliche und bietet eine zielgerichtete Kombination von EQ mit bereits existierenden Unterstützungsangeboten für schwächere Jugendliche.

    Die Eckdaten sind folgende:

    • Zielgruppe sind junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorientiert sind. Außerdem ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Marktbenachteiligte).
    • Ziel ist die Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung und die Vermittlung von anrechenbaren Basiskompetenzen für eine Berufsausbildung.
    • Praktikant/-in und Betrieb werden sich einig, es wird ein entsprechender Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag wird bei der zuständigen Kammer registriert.
    • Der Praktikant oder die Praktikantin durchläuft in der Praktikumszeit die laut Ausbildungsordnung im vereinbarten Berufsbild anfallenden Abteilungen, erlernt die jeweils vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte und lernt das Unternehmen kennen.
    • Die Praktika dauern mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Monate, die Absolventinnen und Absolventen erhalten nach dem Praktikum ein Zeugnis sowie ein Zertifikat der Kammer, die für die jeweiligen Ausbildungsbetriebe zuständig ist.
    • Während der Zeit des Praktikums wird eine Praktikantenvergütung bezahlt, die von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Jobcenter auf Antrag bezuschusst wird (Stand Oktober 2012: pro Monat 216 Euro plus Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 108 Euro).
    • Schließt ein Jugendlicher das Praktikum  erfolgreich ab, kann die Praktikumszeit auf den Ausbildungsvertrag angerechnet werden, die Ausbildungszeit wird um diese Monate verkürzt.
  • Wie profitiere ich beziehungsweise mein Unternehmen davon?

    Praktikant/-in und potenzieller Ausbildungsbetrieb haben durch EQ und EQ Plus die Möglichkeit, einander über einen längeren Zeitraum kennen- und schätzen zu lernen. Die praktische Arbeit sagt mehr aus als Schulzeugnisse! Die Inhalte des EQ selbst sind aus fast allen Berufen ableitbar und somit in jeder Branche anzuwenden. Beispiele hierfür sind:

    • Tankstellenservice:
      Kfz-Pflege, Serviceleistungen, Warenwirtschaft und Verkauf, Einrichtungen einer Tankstelle etc.
    • Recycling:
      Umweltschutztechnik, Trennen von Stoffen, Gefahrstoffe, Lagerhaltung, ökologische Kreisläufe etc.
    • Wirtschaft und Verwaltung:
      Bürokommunikationstechniken, Arbeitsplatzorganisation, bürowirtschaftliche Abläufe, Textverarbeitung etc.
    • Gastgewerbe – Service:
      Arbeitsplanung, Einsatz von Maschinen und Geräten, Umgang mit Gästen etc.
    • Kraftfahrzeugservice:
      Montieren und Demontieren von Bauteilen, betriebliche und technische Kommunikation, Prüfen, Einstellen und Warten von Fahrzeugen etc.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich nicht gleich für einige Jahre an einen Azubi binden müssen, ohne ihn oder sie vorher kennengelernt zu haben. Aufgrund der demografischen Situation wird es interessanter, auch Jugendliche mit zunächst ungenügenden Unterlagen zu testen. Manchmal passt jemand mit den besten Schulnoten nachher am wenigsten zu Ihrem Unternehmen, während der oder die Jugendliche mit großen Lücken im Lebenslauf zum motiviertesten Azubi wird!

    Sollte das Praktikum bereits während der Praktikumszeit, gleich von welchem der Vertragspartner, beendet werden müssen, ist dies mit einer relativ kurzen Kündigungsfrist problemlos möglich. Der EQ-Vertrag verpflichtet keinen der Vertragspartner zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags.

  • Was muss ich tun, wenn ich eine Einstiegsqualifizierung anbieten möchte?

    • Nehmen Sie zunächst Kontakt zu der für Sie zuständigen Kammer oder zur Bundesagentur für Arbeit auf. Hier erhalten Sie ein Vertragsmuster und können gegebenenfalls den Tätigkeitsbereich festlegen.
    • Seien Sie sehr darauf bedacht, den Jugendlichen soziale und fachspezifische Kompetenzen zu vermitteln: Sie wollen ja schließlich „fitte“ Auszubildende!
    • Ermöglichen und vermitteln Sie dem oder der Jugendlichen bei Schulpflicht (oder auch unabhängig davon) einen Berufsschulbesuch.
    • Stellen Sie einen Antrag auf Zuschüsse für Praktikantenvergütung bei der Agentur für Arbeit.
    • Vergessen Sie bitte nicht die Anmeldung  bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft.
    • Erstellen Sie am Ende der Praktikumsphase ein betriebliches Zeugnis und leiten Sie dieses an die Kammer weiter.
    • Geben Sie bei vorzeitiger Beendigung des Praktikums der Kammer Bescheid.
  • Video zu Geflüchtete und Einstiegsqualifizierung

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