Geflüchtete Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden nach vorgegebenen Regeln auf bestimmte Bundesländer und Kommunen verteilt. Sie werden bis zu drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Danach können sie auch in Wohnungen wechseln. Tatsächlich aber leben viele Geflüchtete weiterhin viele Jahre in einem Flüchtlingslager. Dabei wird nicht nur die Stadt vorgeschrieben, sondern auch der Schlaf- und Wohnraum, Möbel, Einkaufsmöglichkeiten und Nahrungsmittel.
Im Rahmen des Aufnahmegesetzes erhalten Landkreise und Gemeinden durch die jeweiligen Bundesländer genaue Vorgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen. Diese Unterbringungsmöglichkeiten unterscheiden sich in der Umsetzung stark. Besonders in vielen Großstädten sind sie für geflüchtete Menschen meist sehr beengt.
In den jeweiligen Unterkünften erhalten die Menschen Lebensmittelpakete. Diese entsprechen oft nicht ihren persönlichen Bedürfnissen. Die Lebensmittelpakete sind zudem nicht sehr abwechslungsreich und es gibt kaum Raum für kulturspezifische Lebensgewohnheiten. In manchen Unterkünften gibt es Shops. Doch auch hier ist die Auswahl gering und unterscheidet sich wenig von der Versorgung durch die Lebensmittelpakete.
Diese Ess- und Verpflegungsmöglichkeiten sind eine große Umstellung für den gesamten Organismus der Menschen. Die mangelnde Ruhe und Erholung sowie viele Ängste und Unsicherheiten wirken sich negativ auf die Konzentrations- und Lernfähigkeit der Menschen aus und verursachen Stress.
Möglicherweise lebt Ihr/-e Auszubildende/-r wie viele andere geflüchtete Menschen in einem Flüchtlingslager. Als Asylsuchende oder Geduldete dürfen sie ihren Wohnraum nicht einfach verlassen. Sie haben eine Residenzpflicht und können nur in Ausnahmefällen ihren Wohnort wechseln. In den Flüchtlingslagern leben die Menschen auf sehr engem Raum, den sie mit vielen anderen Menschen teilen müssen, die sie nicht kennen. Die Einschränkung der Privatsphäre, die unterschiedlichen Lebensformen vor Ort, hohe Lärmbelastung und vieles mehr haben zur Folge, dass viele Flüchtlinge mit der Zeit unter seelischen und körperlichen Beschwerden leiden. Zudem können sie zumeist nur bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
Viele weitere Faktoren können zusammen mit der schwierigen Wohnsituation zu körperlichen oder psychischen Leiden auch bei Ihren Auszubildenden führen. Dazu gehören die Trennung von Freunden, Familien und Bekannten sowie die ungewisse Zukunftsperspektive. Die Symptome können sich sehr vielfältig äußern. Viele klagen etwa über Schlafstörungen oder leiden unter körperliche Beschwerden wie Kopf- und Rückenschmerzen. In der Folge kann es zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit und Übermüdung bei der täglichen Arbeit kommen, was die Lern- und Aufnahmefähigkeit stark einschränken kann. Die für Prüfungen notwendige Konzentrations- und Leistungsfähigkeit kann damit unter Umständen nicht aufgebracht werden.
Ab welchem Zeitpunkt geflüchtete Menschen einen Zugang zum Wohnungsmarkt haben, ist in den Ländern und Kommunen sehr unterschiedlich geregelt. Während des Asylverfahrens sind Flüchtlinge an ihren von den Behörden zugewiesenen Wohnort gebunden. Seit 2016 gibt es auch nach dem Asylverfahren einige Einschränkungen.
Selbst wenn eine Erlaubnis zur Wohnungssuche besteht, ist es für geflüchtete Menschen extrem schwierig, eine geeignete Wohnung zu finden. In vielen Großstädten steigen die Mietpreise stetig. Das führt dazu, dass es immer weniger bezahlbaren Wohnraum für Geringverdiener und Menschen, die Transferleistungen beziehen, existieren. Zudem fehlen vielen Flüchtlingen relevante Informationen über den Wohnungsmarkt in Deutschland. Auch bürokratische Hürden bei der Wohnungssuche gestalten die Suche für sie nicht einfach.