Strukturelle Rahmenbedingungen bei der Ausbildung geflüchteter Menschen

  • Neues Integrationsgesetz

    Junge geflüchtete Menschen können eine betriebliche Ausbildung in Deutschland aufnehmen – trotz geringer Sprachkenntnisse, fehlender Zeugnisse und ohne festen Aufenthaltstitel. Für Arbeitgeber ist die Aufnahme eines geflüchteten Auszubildenden in ihren Betrieb dagegen mit verschiedenen behördlichen Formalitäten verbunden. Diese erfordern viel Zeit, aber auch Informationen und Kenntnisse. Für viele Unternehmen sind jedoch die strukturellen Rahmenbedingungen rund um das Thema Ausbildung und Flüchtlinge nicht transparent.

    Durch das Integrationsgesetz gibt es seit dem Sommer 2016 verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen zur Ausbildungsförderung von jungen geflüchteten Menschen. So können beispielsweise diejenigen Asylbewerber/-innen, die eine gute Bleibeperspektive haben, Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, assistierter Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erhalten. Eine große Herausforderung für Arbeitgeber ist, dass sich die speziellen Regelungen bei der Ausbildungsförderung von geflüchteten Jugendlichen von den allgemeinen Regelungen der Ausbildungsförderung junger Menschen unterscheiden.

  • 3+2-Regelung

    Die 3+2-Reglung ist im Integrationsgesetz eingeführt worden. Sie garantiert geduldeten Flüchtlingen einen mindestens fünfjährigen gesicherten Aufenthalt für den Zeitraum der Ausbildung und einer anschließenden zweijährigen Berufsausübung. Zweck dieser Reglung ist es, Rechts- und Planungssicherheit während einer Ausbildung und einer anschließenden zweijährigen Beschäftigung zu gewährleisten. In der Praxis wird diese gesetzliche Regelung jedoch von Ausländerbehörden zum Teil nicht umgesetzt. Ein Grund dafür ist, dass für die transparente Handhabung der Ausbildungsduldung eine genaue Definition der Personengruppen erforderlich wäre, die diese Regelung in Anspruch nehmen können. Diese Definition fehlt bislang.

  • Worauf sollte ich achten, bevor ich einen geflüchteten Azubi einstelle?

    Wenn Sie einen geflüchteten Menschen als Auszubildenden in Ihrem Betrieb beschäftigen wollen, sollten Sie zunächst feststellen, welchen Zugang er zum Ausbildungsmarkt hat. Dieser ist abhängig von seinem jeweiligen Aufenthaltsstatus. Der Aufenthaltsstatus Ihrer/-s Auszubildenden ist in ihrem/seinem Aufenthaltsdokument in Form eines Vermerks eingetragen.

    Im Folgenden finden Sie einige wichtige Eckdaten zum Thema Aufenthaltsstatus und Beschäftigungsmöglichkeiten.

    Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung:

    • eingeschränkter Zugang zum Ausbildungsmarkt nach Wartezeit von drei Monaten Aufenthalt in Deutschland
    • für eine betriebliche Ausbildung ist eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde notwendig
    • für eine schulische Berufsausbildung ist keine Arbeitserlaubnis notwendig

    Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis:

    • unbeschränkter Zugang zum Ausbildungsmarkt aus humanitären Gründen
    • Wenn die Anerkennung der Asylberechtigung, des Flüchtlingsschutzes oder des subsidiären Schutzes erteilt wurde, ist keine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich.
    • Bei anderen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich.
    • Eine duale Ausbildung ist jederzeit möglich.

    Geflüchtete mit einer Duldung:

    • eingeschränkter Zugang zum Ausbildungsmarkt
    • Für betriebliche Ausbildung ist eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde notwendig.
    • Für schulische Berufsausbildung ist keine Arbeitserlaubnis notwendig.
    • Eine schulische Berufsausbildung kann ohne Einschränkung begonnen werden, soweit die Duldung nicht eine im Einzelfall entgegensprechende Nebenbestimmung enthält.
  • Wer kann Sie bei Fragen der Ausbildung geflüchteter junger Menschen unterstützen?

    Wichtig ist auch, sich mit anderen Betrieben auszutauschen, die bereits Flüchtlinge ausbilden: Welche Erfahrungen haben sie gemacht und was können Sie aus diesen Erfahrungen lernen? Das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“, eine Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), bietet hierfür eine interessante Plattform. In dem Netzwerk erhalten alle Betriebe Unterstützung, gleich ob Familienbetriebe oder Großkonzerne, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich für sie engagieren. Das Netzwerk bietet seinen Mitgliedern vor allem Informationen rund um Rechtsfragen, Integrationsinitiativen und ehrenamtliche Engagements und zeigt durch Best-Practice-Beispiele und Tipps, wie die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung gelingen kann. Außerdem können sich Unternehmen austauschen und neue Kooperationen initiieren. Derzeit können sich im Netzwerk etwa 1.800 Mitgliedsunternehmen austauschen und informieren.

  • Hier finde ich Hilfe: Informationen, externe Unterstützungs- und Beratungsangebote

 
 
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