Alkoholprobleme in der Ausbildung

  • Warum trinkt mein Azubi in der Freizeit ziemlich viel Alkohol?

    Alkohol ist die am weitesten verbreitete Droge unter Jugendlichen in Deutschland. Zwei Drittel der Jungen zwischen 16 und 17 Jahren trinken regelmäßig Alkohol; ein Drittel der Mädchen trinkt mindestens einmal im Monat exzessiv. Am meisten wird Bier getrunken, weiterhin Mischungen aus süßen Limonaden mit starkem Alkohol, seltener Sekt und Wein.

    Was steckt dahinter, welche Gründe gibt es? Das "Wir-Gefühl" wird gestärkt, die Kontaktaufnahme fällt leichter und schulische Sorgen, familiäre Nöte und beruflicher Stress erscheinen geringer.

  • Was kann und muss ich tun, wenn mein Azubi angetrunken zur Arbeit kommt?

    Zunächst einmal müssen Sie erkennen, ob Ihr Azubi getrunken hat. Dafür gibt es zwar einige sichere Anzeichen, wie beispielsweise eine starke Alkoholfahne, die meisten Symptome sind aber unklar und können auch andere Ursachen haben. Zu nennen sind hier Schwanken sowie unkoordiniertes Sprechen und Handeln. Auch das pausenlose Lutschen von Pfefferminzbonbons, gerötete Augen, eine vernachlässigte Erscheinung und Verhaltensveränderungen können ebenso wie das Verheimlichen von Alkoholkonsum auf Alkoholprobleme hinweisen.

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Azubi betrunken ist, verbieten Sie Tätigkeiten am Arbeitsplatz und sorgen Sie für einen sicheren Aufenthaltsort. Schicken Sie dann Ihren Azubi – je nach Zustand vielleicht sogar mit einer Begleitperson - nach Hause. Denken Sie daran, dass Sie die Fürsorgepflicht für Ihren Azubi haben und auch persönlich bei Verletzungen der Fürsorgepflicht haften. Vermeiden Sie also sowohl für Ihren Azubi wie für sich selbst Risiken. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Azubi betrunken ist, reicht der „Verdacht des ersten Anscheins“ aus, um entsprechend zu handeln.

  • Mein Azubi war angetrunken, und ich musste handeln. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

    Wenn Ihr Azubi betrunken zur Arbeit erschienen ist oder während der Arbeit getrunken hat, müssen Sie handeln! Zunächst führen Sie ein Ermahnungsgespräch. Wiederholt sich der Vorfall, geben Sie eine schriftliche Abmahnung. Kommt Ihr Azubi weiterhin betrunken zur Arbeit, können Sie eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen – natürlich schriftlich. Gewalttaten, Diebstahl oder Beleidigungen im Zusammenhang mit Alkohol können sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

    Bei Jugendlichen wird die Abmahnung den Eltern zugestellt. Ziel ist natürlich immer, die Ausbildung fortzusetzen.

    „Mal trinken“ unterscheidet sich vom Alkoholismus.

  • Was ist, wenn mein Auszubildender tatsächlich alkoholabhängig ist?

    Alkoholsucht ist eine Krankheit. Deshalb kommt eine Kündigung bei einer Alkoholsucht nur in Ausnahmefällen infrage. Wer süchtig ist, kann seinen Alkoholkonsum nicht mehr kontrollieren. Wenn das auf Ihren Azubi zutrifft, besprechen Sie die Möglichkeit einer Entzugstherapie. Nehmen Sie für dieses Gespräch eine weitere Person hinzu, dokumentieren Sie das Gespräch und lassen Sie das Protokoll von dem Zeugen oder der Zeugin unterschreiben.

    Ziel der Maßnahmen ist, die Gesundung einzuleiten und die Ausbildungsfähigkeit wiederherzustellen.

  • Was kann ich tun, um Alkoholmissbrauch bei Auszubildenden vorzubeugen?

    Sie zeigen keine Toleranz gegenüber Alkohol am Ausbildungsplatz. Sie bestehen auf der Erfüllung des Ausbildungsvertrags und weisen auf Gefahren und Folgen von Alkoholmissbrauch hin. Erklären Sie frühzeitig in der Probezeit die Betriebsordnung und verlangen Sie deren Einhaltung.

  • Welche vorbeugenden Maßnahmen kann der Betrieb ergreifen?

    • Zieldefinition: "Unser Unternehmen ist alkoholfrei"
    • Erweiterung der Betriebsordnung um eine ausdrückliche Vorschrift „Kein Alkohol am Arbeitsplatz"
    • Aufklärung des Ausbildungspersonals
    • Entwicklung eines Maßnahmenplans oder einer Betriebsvereinbarung über den Umgang mit Alkoholkonsumenten und -konsumentinnen
  • Hier finde ich Hilfe: Beratungs- und Unterstützungsangebote

 
 
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