Praktikum - leistungsstarke Jugendliche

  • Welchen Nutzen kann ein Praktikum für den Ausbildungsbetrieb haben?

    Schulnoten sind kein zuverlässiger Indikator für "gute Auszubildende". Während der Ausbildung zeigt sich häufig, dass die Jugendlichen mit den besten Schulzeugnissen nicht unbedingt auch die besten Auszubildenden sind. Testverfahren zur Azubi-Auswahl sind in der Regel nur in größeren Betrieben realisierbar und filtern auch nicht immer die geeigneten potenziellen Auszubildenden heraus.

    Im betrieblichen Alltag haben sich Praktika als gute Möglichkeit bewährt, um geeignete Auszubildende zu finden. Der Betrieb hat die Möglichkeit, eine potenzielle Nachwuchskraft zunächst unverbindlich, aber gründlich unter die Lupe nehmen zu können, während der Praktikant oder die Praktikantin den Betrieb und den Berufsalltag in der Praxis kennenlernt. Die Gefahr des vorzeitigen Ausbildungsabbruchs ist wesentlich geringer bei Jugendlichen, die sich vor ihrer Ausbildung ein realistisches Bild vom Unternehmen und dem künftigen Beruf machen konnten.

    Studienabbrecher/-innen haben sich bereits schon einmal beruflich orientiert und sich mit ihren Interessen, Stärken und Schwächen auseinandergesetzt. Nun entscheiden sie sich für eine duale Ausbildung, weil ein Studium doch nicht zu ihnen passt und ihnen möglicherweise zu theoretisch ist. Leistungsstarke Bewerber/-innen mit Abitur haben sich vielleicht anfänglich ebenfalls auf eine akademische Ausbildung fokussiert und sich dann doch für eine Berufsausbildung entschieden. Beiden Zielgruppen fehlt jedoch die praktische betriebliche Erfahrung, weil in den Gymnasien keine beruflichen Praktika angeboten werden oder diese schon in der Mittelstufe absolviert wurden und somit schon lange zurückliegen.

    Ein Praktikum kann die Gefahr einer personellen Fehlentscheidung deutlich vermindern und rechtfertigt den Mehraufwand, den eine Beschäftigung von Praktikanten und Praktikantinnen bedeutet. Auch für kleinere Betriebe ist ein Praktikum eine gute Methode, geeignete Auszubildende zu finden.

  • Wie finde ich potenzielle Praktikanten und Praktikantinnen aus der Gruppe der Studienabbrecher?

    Ansprechpartnerinnen sind zunächst die örtliche IHK und HWK. Sie haben Beratungsangebote für Studienabbrecher/-innen sowie Abiturienten und Abiturientinnen, die sich für eine Berufsausbildung interessieren. Häufig bieten die Kammern eine Praktikumsbörse an, in die sich interessierte Betriebe eintragen können.

    Auch die örtliche Arbeitsagentur und das Jobcenter helfen Ihnen weiter. Hier sind in der Regel spezielle Teams, sogenannte "U25"-Teams, für junge Erwachsene zuständig. Sie kennen die Bewerber und Bewerberinnen aus Beratungsgesprächen und haben meist einen Überblick über Maßnahmen für junge Erwachsene. Bei Praktika, die über die Arbeitsagentur oder Jobcenter laufen ("betriebliche Trainingsmaßnahmen"), sind auch die möglichen versicherungs- und arbeitsrechtlichen Probleme geregelt.

    Darüber hinaus kann natürlich auch ein speziell für Studienabbrecher/innen oder Abiturienten und Abiturientinnen zugeschnittenes Ausbildungsplatzangebot in Stellenbörsen oder Zeitungen erfolgreich sein. Mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, ein Praktikum vorzuschalten, können sie geeignete Bewerber/-innen finden.

  • Wie sollte ein Praktikum organisiert werden?

    Häufig haben junge Erwachsene noch keine Erfahrungen im Berufsleben und müssen sich zuerst einmal an die Bedingungen im Arbeitsleben gewöhnen.

    Je nach Studienhintergrund ist es möglich, dass ehemalige Studierende während des Studiums ein Praktikum oder ein Vorpraktikum absolviert haben. Im besten Fall haben sie damit bereits einen Einblick in Ihre Branche bekommen. Zumindest haben sie aber schon Erfahrungen mit der Arbeitswelt.

    Als Praktikant/-in in Ihrem Betrieb bringen Abiturienten, Abiturientinnen und Studienabbrecher/-innen meist wertvolle Vorerfahrungen mit: Sie sind volljährig und vergleichsweise reifer; sie haben eine solide Vorbildung, die über das Schulwissen hinausgeht; sie sind es gewohnt, selbstständig zu arbeiten, und können sich mündlich und schriftlich gut ausdrücken.

    Trotz allem sind auch diese jungen Erwachsenen, wie andere Jugendliche auch, zu Beginn des Praktikums unsicher. Sie benötigen eine konsequente Betreuung, am besten durch eine feste Ansprechperson, die ihnen zur Seite steht und möglichst bei allen Fragen für sie da ist.

    Praktikanten und Praktikantinnen sollten schrittweise auch an anspruchsvollere Aufgaben herangeführt werden, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen und ihre Motivation zu steigern. Hierzu gehört auch, dass sie von den Firmenangehörigen nicht als billige Hilfskräfte betrachtet, sondern als künftige "Kollegen" und "Kolleginnen" anerkannt werden, die lernen und Erfahrungen sammeln sollen.

    In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein sinnvolles Praktikum eine Dauer von mindestens vier Wochen haben sollte. Nach zwei bis drei Wochen wird sich der oder die Praktikant/-in eingewöhnt und die ersten Anlaufschwierigkeiten überwunden haben. Erst dann können Sie sich wirklich ein Bild von ihm oder ihr machen!

  • Was muss ich bei der Beschäftigung von Praktikanten und Praktikantinnen beachten?

    Grundsätzlich gelten bei einem Praktikum die gleichen rechtlichen Regelungen wie bei anderen Beschäftigungsarten. Dies gilt für Pausen-, Arbeitszeit- und Sicherheitsregeln ebenso wie für Haftungsfragen. Bei "freien Praktika", die nicht über eine Schule, einen Weiterbildungsträger oder die Arbeitsagentur/das Jobcenter laufen, gibt es einen Vergütungsanspruch, wenn der Praktikant/die Praktikantin Tätigkeiten ausführt, die normalerweise vergütet werden.

    Bei "freien Praktika" erfolgt die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Bei Praktika über Weiterbildungsträger ist die gesetzliche Unfallversicherung über den Bildungsträger geregelt.

    Spezielle Sicherheitsausrüstung, soweit erforderlich, muss in der Regel vom Betrieb gestellt werden, während einfache Arbeitsbekleidung einschließlich Sicherheitsschuhen normalerweise von Weiterbildungsträgern und Arbeitsagenturen/Jobcentern gestellt werden. Gegebenenfalls muss dies im Einzelfall vorher zwischen den Beteiligten geklärt werden.

    Für mögliche Schäden während des Praktikums gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Beschäftigten. In der Regel haftet der Betrieb für seine "Erfüllungsgehilfen".

    Für jedes Praktikum sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Rechte und Pflichten während des Praktikums regelt.

    Nützliche Informationen zum Praktikum:

 
 
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