In den Jahren 2015 und 2016 haben in Deutschland insgesamt mehr als eine Million Menschen Asyl beantragt. Ihre gesundheitliche Versorgung stellt das Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Bisher liegen keine repräsentativen Daten zur gesundheitlichen Situation geflüchteter Menschen vor. Zudem sind ihre medizinischen Erstaufnahmeuntersuchungen nicht ausreichend standardisiert. Handlungsbedarf besteht vor allem bei der gesundheitlichen Versorgung in den Bereichen der psychischen Erkrankungen, der chronischen Erkrankungen und bei Kindern. Viele Initiativen setzen sich deshalb für eine verbesserte Datenlage ein, damit entsprechende Entscheidungen zur besseren gesundheitlichen Versorgung der Menschen diskutiert und getroffen werden können.
Viele Menschen befürchten, dass Flüchtlinge Infektionskrankheiten nach Deutschland bringen könnten. Dabei verhält es sich eher umgekehrt: Viele geflüchtete Menschen sind durch Infektionskrankheiten gefährdet, die sie sich durch den Kontakt mit nicht geimpften Einheimischen oder mit anderen Menschen in Massenunterkünften zuziehen können. Sie haben aufgrund von Krieg in ihrer Heimat und ihrer Fluchtsituation keinen Impfschutz gegen Krankheiten wie beispielsweise Windpocken oder Masern. Zu den wichtigsten Zielen in der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen zählen deshalb eine starke Koordinierung und Standardisierung bei Impfungen und bei der Übermittlung gesundheitsbezogener Informationen sowie die Konzentration auf die wichtigen Infektionskrankheiten bei der Erstuntersuchung.
Asylsuchende können nicht einfach zum Arzt gehen und sich behandeln lassen. Sie erhalten erst nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland im vollen Umfang Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ihre gesundheitliche Versorgung wird von staatlichen Stellen geregelt, etwa vom Sozialamt. Das bedeutet, dass sie vor dem Arztbesuch einen Krankenschein bei einem Sozialamt beantragen müssen. In einigen Bundesländern erhalten Asylsuchende eine elektronische Gesundheitskarte von der Kommune oder von der Krankenkasse. Diese elektronische Gesundheitskarte ersetzt dann den Behandlungsschein. Mit der Karte kann der Arzt ohne eine Genehmigung direkt besucht werden.
Erhält Ihr Azubi bereits reguläre Leistungen? Falls nicht, kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der ärztlichen Versorgung kommen. Das kann dazu führen, dass Erkrankungen unbehandelt bleiben und chronische Folgeschäden entstehen. Zudem herrscht bei manchen Leistungen im Gesundheitswesen Unklarheit über die Kostenübernahme. Dies sind nur zwei Probleme, die den gesundheitlichen Zustand Ihres/-r Auszubildenden beeinflussen können und die möglicherweise bei ihm/ihr zu Konflikten führen.
In einem persönlichen Gespräch können Sie mehr über die Gründe des gesundheitlichen Zustands ihres Azubis erfahren und gemeinsam nach Lösungen suchen. Das können ganz allgemeine Informationen rund um das Thema gesundheitliche Versorgung von geflüchteten Menschen sein, die dem Azubi fehlen, oder Adressen von Institutionen, die ihm/ihr neue Wege und Möglichkeiten zeigen, sich zu informieren.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie möglichst präventiv handeln und sich beispielsweise in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Azubirunden oder Workshops mit Ihren geflüchteten Auszubildenden über grundsätzliche Fragen der gesundheitlichen Versorgung austauschen. In diesem Rahmen können Sie auch auf folgende Themen eingehen:
Damit sorgen Sie im Vorfeld dafür, dass Ihre Auszubildenden über ihre eigene gesundheitliche Versorgung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten in einem Betrieb informiert sind. Potenzielle Missverständnisse und Unklarheiten können auf diese Weise verhindert werden.