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Fastenmonat

  • Wie Sie Betrieb und Mitarbeiter rechtzeitig auf Ramdan vorbereiten

    Betriebe mit muslimischen Mitarbeitern, die an Ramadan fasten möchten, können sich darauf vorbereiten. Ziel ist es, Sicherheitsrisiken zu minimieren und allen Mitarbeitern gerecht zu werden. So lässt sich Motivation steigern und der Krankenstand senken – und Ramadan wird zu einem gestaltenden Werkzeug der Mitarbeiterführung.

  • Maßnahmen zum Jahreswechsel

    • Fragen Sie Ihre Mitarbeiter, wer voraussichtlich Ramadan praktizieren wird. Gibt es ältere Fastende im Betrieb, bringen Sie diese mit den jüngeren zusammen, sodass Erfahrungen ausgetauscht werden können. Erkundigen Sie sich bei Mitarbeitern, deren Reaktion auf das Fasten sie nicht gut einschätzen können, wie viel Erfahrung sie haben – Übung ist oft ein wichtiger Faktor darin, wie stark die individuelle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
    • Besprechen Sie mit praktizierenden Mitarbeitern, ob sie einen Teil ihres Urlaubs in diesem Zeitraum nehmen wollen. Lassen sie sich auf Verhandlungen ein, mit Krankschreibung und Unzufriedenheit ist niemandem gedient. Bieten Sie wenn möglich auch unbezahlten Urlaub an.
    • Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass die drei Tage Fest am Ende des Ramadans in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage sind, sie sich also gegebenenfalls Urlaub nehmen müssen.
  • Maßnahmen im Monat vor Beginn des Ramadans

    • Prüfen Sie Versetzungsmöglichkeiten, dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Besonders sicherheitsrelevante Arbeitsbereiche sollten ausgespart werden - also zum Beispiel von der Hebebühne weg zum Bus fahren. Beziehen Sie Vorgesetzte und Ausbilder mit ein, gegebenenfalls auch Betriebsrat und Betriebsarzt.
    • Verständigen Sie sich mit dem Fastenden: Ramadan ist für manche Fastende mindestens so selbstverständlich wie für Sie Weihnachten. Eine Ablehnung kann als eine Ablehnung der Person empfunden werden. Zeigen Sie entsprechend Akzeptanz und Respekt - Mitleid dagegen ist fehl am Platz, es ist eine freiwillige Leistung. Erklären Sie, dass Sie Verständnis haben und versuchen, seinen Bedürfnissen entgegenzukomme, aber dass „der Betrieb laufen muss“.
    • Arbeitet das Unternehmen in Schichten, versuchen Sie frühzeitig die Schichten nach den Bedürfnissen der Fastenden zu besetzen. Speziell das abendliche Essen im Kreis der Familie sollte wenn möglich berücksichtigt werden.
  • Maßnahmen ca. zwei Wochen vor Ramadan

    Maßnahmen ca. zwei Wochen vor Ramadan

    • Beziehen Sie die Belegschaft und vor allem die direkten Kollegen bzw. die Kolonne mit ein. Manchmal kann es gut sein, die Haltung des Unternehmens zum Sachverhalt deutlich zu machen. Falls nötig, erklären Sie, was Ramadan im Islam bedeutet, setzen Sie für Verständnis ein, vergleichen Sie mit bekannten Bedürfnissen. So ist das Zuckerfest zum Beispiel vergleichbar mit Weihnachten. Je offener und persönlicher gesprochen wird, desto besser ziehen alle mit und sind z.B. eher für Vertretungspläne zu haben.
    • Alle Mitarbeiter gleich behandeln: Im Sinne der Gleichbehandlung und um keine Unmut aufkommen zu lassen, sollte die Flexibilität, die das Unternehmen den fastenden Mitarbeiter anbietet, bei Bedarf möglichst jedem Mitarbeiter zu Gute kommen.
  • Maßnahmen während des Ramadans

    Maßnahmen während des Ramadans

    • Erkundigen Sie sich bei Fastenden, Vorgesetzten und Kollegen, wie es läuft. Bessern Sie bei Bedarf Ihre Maßnahmen nach.
    • Wenn Sie erkennen, dass Ihr Mitarbeiter offensichtlich überfordert ist und Sie können ihm keine weitere Entlastung zum Beispiel durch angepasste Arbeitseinteilung bieten, fordern Sie ihn auf, das Fasten zu unterbrechen, damit weder das Unternehmen noch der Mitarbeiter Schaden nimmt. Der Koran sieht für solche Situationen Fastenersatzleistungen vor.
 
 
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