Ausbildungsabbruch bei geflüchteten Azubis (drohend)

  • Ausbildungsabbrüche und Vertragslösungen – ein weitverbreitetes Problem

    Jährlich werden ca. 25 Prozent der Ausbildungsverträge entweder vom Betrieb oder von dem oder Auszubildenden vorzeitig gelöst. Wie viele Ausbildungsverträge Geflüchteter in den vergangenen Jahren gelöst wurden, ist nicht eindeutig zu bestimmen. Die Zahlen differieren zwischen 25 Prozent und 70 Prozent. Aber: Keinesfalls jede Vertragslösung führt zu einem endgültigen Ausbildungsabbruch, denn viele der jungen Menschen schließen neue Ausbildungsverträge im bisherigen oder einem anderen Beruf ab. Zwischen den Ausbildungsberufen gibt es große Unterschiede bei den Vertragslösungsquoten. Beispielsweise haben Verwaltungsfachangestellte mit 3,7 Prozent die niedrigste und Restaurantfachleute mit 51 Prozent die höchste Quote – wobei allerdings gerade im Gastronomiebereich eine hohe Bereitschaft zum Wechsel des Arbeitsplatzes besteht: Meist werden die Ausbildungen nach einer Vertragslösung nahtlos fortgesetzt.

  • Welche Gründe gibt es für Vertragslösungen?

    Für Auszubildende mit Fluchthintergrund führen insbesondere folgende Gründe dazu, die Ausbildung vorzeitig abzubrechen:

    • Sie suchen eine (kurzfristig) besser bezahlte Hilfsarbeit.
    • Sie verfügen über schlechte Deutschkenntnisse, die sich auch während der Ausbildung nicht verbessern.
    • Es fehlt die notwendige praktische und schulische Einstiegsqualifikation.

    Dazu können folgende allgemeine Faktoren zum Ausbildungsabbruch führen:

    • Schwierigkeiten mit Ausbildern und Vorgesetzten
    • falsche Berufswahl
    • schlechte Ausbildungsqualität
    • private Probleme
    • gesundheitliche Probleme
    • finanzielle Schwierigkeiten

    Aus Sicht der Betriebe werden häufig folgende Gründe angeführt:

    • Lern- und Leistungsschwierigkeiten in Betrieb und Berufsschule
    • Fehlzeiten der Auszubildenden
    • mangelnde Motivation der Auszubildenden

    Insgesamt gilt: Wenn Azubis oder Betriebe der Ausbildung mit mangelnder Motivation oder Leistung nachgehen, kann eine Basis für Vertragslösungen entstehen.

    Es sollte jedoch sorgfältig zwischen Vertragslösungen während und nach der Probezeit unterschieden werden. Schließlich ist die Probezeit dazu da, dass sich beide Vertragsparteien einer gegenseitigen Prüfung unterziehen. Werden Ausbildungsverhältnisse bereits während der Probezeit beendet, können frühzeitig erkannte gesundheitliche Probleme oder auch die Erkenntnis, dass dies eben nicht die richtige Berufswahl war, die Ursache sein. Ein Schlussstrich ist in solchen Fällen durchaus sinnvoll, denn mit fortschreitender Ausbildungszeit werden die Probleme nicht kleiner, sondern größer.

  • Wie kann ich einen Ausbildungsabbruch oder eine Vertragslösung vermeiden?

    Mit dem Wissen um die Ursachen von Vertragslösungen, die schlimmstenfalls zu endgültigen Ausbildungsabbrüchen führen können, haben Sie die Chance, bewusst gegenzusteuern. Grundsätzlich lassen sich die Maßnahmen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und Vertragslösungen in die Bereiche vor und während der Ausbildung unterteilen.

    Einige Vorschläge zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen finden Sie hier. Vielfältige weitere Hinweise können Sie beispielsweise dem Band 6 der Reihe "Berufsbildungsforschung" des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) unter www.bibb.de/dokumente/pdf/band_sechs_berufsbildungsforschung.pdf entnehmen.

    Vor der Ausbildung:

    • Nicht jede/-r Ihnen sympathische Jugendliche ist tatsächlich für Ihren Ausbildungsberuf geeignet. Berücksichtigen Sie also in Ihrem Auswahlverfahren die notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen für den Ausbildungsberuf. Sie sind sich trotzdem nicht ganz sicher, ob Unternehmen und möglicher Azubi miteinander glücklich werden? Dann versuchen Sie es doch zunächst mit einem freiwilligen Praktikum oder einer Einstiegsqualifizierung. So können beide Seiten im Rahmen eines Langzeitpraktikums die Eignung für die Ausbildung testen.
    • Seien Sie ein attraktiver Ausbildungsbetrieb: Optimieren Sie Ihre Ausbildungsbedingungen im Betrieb, indem Sie zum Beispiel angemessene Ausbildungsvergütungen zahlen und die Betreuung der Azubis während der Ausbildung sicherstellen.
    • Mit Kenntnissen in Konfliktbewältigung und Krisenintervention können Sie bereits frühzeitig die Anzeichen von Konflikten, auch interkulturellen Konflikten im Betrieb erkennen und darauf angemessen reagieren.
    • Häufig scheuen Azubis bei Problemen das direkte Gespräch mit ihrer Ausbilderin oder ihrem Ausbilder. Stellen Sie daher Ihren Auszubildenden von Anfang an persönliche Ansprechpartnerinnen oder -partner zur Seite. Dies können Azubis höherer Ausbildungsjahre oder auch Mitglieder/-innen des Senior-Experten-Teams (s. u.) sein, die während der Ausbildung direkte Unterstützung leisten. So können Probleme schon zu einem frühen Zeitpunkt aufgefangen werden.

    Während der Ausbildung:

    • Fördern Sie die sozialen Kompetenzen Ihrer Azubis, führen Sie regelmäßige Lehrgespräche und greifen Sie bei Schwierigkeiten sofort helfend ein, beispielsweise durch Nachhilfeunterricht in Form von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Dies gilt besonders für Geflüchtete, die sowohl sprachlich als auch fachlich gezielt betreut werden müssen.
    • Ganz wichtig: Kontaktieren Sie unbedingt die für Sie zuständige Ausbildungsberatung und Willkommenslotsen der Kammern. Diese haben häufiger mit solchen Fragen zu tun und können wertvolle Tipps geben, wie ein Abbruch doch noch vermieden werden kann.
    • Es gibt regionale Programme zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (zum Beispiel die Initiative des Landes Baden-Württemberg: "Abbruch vermeiden – Ausbildung begleiten"). Grundsätzlich können Azubis und Ausbildungspersonal auf Unterstützungsleistungen entsprechend geschulter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammern zurückgreifen, die sich ausschließlich mit der Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen beschäftigen. Diese vermitteln als "neutrale Dritte" zwischen den Parteien, um gefährdete Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren. Falls ein Abbruch dennoch unvermeidlich ist, werden gemeinsam Anschlussperspektiven besprochen.
    • Nutzen Sie die Erfahrungen anderer: VerA ist ein bundesweites Projekt des Senior Experten Service (SES) Bonn und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). VerA hilft Abbrüche zu verhindern und zwar mittels Stärkung von Jugendlichen durch lebens- und berufserfahrene SES-Begleiterinnen und -Begleiter. Spielen Jugendliche mit dem Gedanken, ihre Ausbildung abzubrechen, so versucht das SES-Team auf ehrenamtlicher Basis, sie zu stützen und zu motivieren. Beispielsweise üben sie Berufspraxis und Berufsschulstoff, helfen sie bei der Prüfungsvorbereitung und fördern Sprach-, Sozialkompetenz und Lernmotivation.
    • Auch die Agentur für Arbeit kann Ihre Azubis beraten, ob die Ausbildung eventuell mit geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten fortgesetzt werden kann und welche Möglichkeiten offenstehen. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) durch die Arbeitsagentur oder zusätzliche Sprachkurse können sehr hilfreich sein.
    • Überlegen Sie sich bitte, ob wirklich eine Trennung zwischen Azubi und Betrieb notwendig ist. Eventuell ist es möglich, dass Azubis im Unternehmen verbleiben, wenn sie in einem anderen Ausbildungsberuf mit geringeren oder den Neigungen eher entsprechenden Ausbildungsinhalten weiter ausgebildet werden.
  • Was tun, wenn sich ein Abbruch oder eine Vertragslösung nicht vermeiden lässt?

    Wenn sich ein Abbruch oder eine Lösung des Vertrags nicht vermeiden lässt, sollten Sie nicht die Flinte ins Korn werfen und keinesfalls die Konsequenz ziehen, nie mehr ausbilden zu wollen. Bedenken Sie bitte: In manchen Fällen kann eine Vertragslösung die einzige Möglichkeit sein, effektiv zu helfen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Ausbildung absolut ungeeignet für den Azubi ist oder die Probleme insgesamt zu groß werden.

    Bitte beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Ausbildungsabbruchs, damit keine Gefahr von Rechtsstreitigkeiten droht (vgl. §22 BBiG): Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass ein Ausbildungsvertrag in der Probezeit von Unternehmen wie Azubi jederzeit ohne Frist gekündigt werden kann. Nach der Probezeit kann der Vertrag vom Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Auszubildende können mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie einen anderen Ausbildungsberuf erlernen oder ihre Ausbildung aufgeben möchten. Weitere Möglichkeit: Unternehmen und Azubi heben im gegenseitigen Einverständnis durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag das Ausbildungsverhältnis auf.

    In jedem Fall sollten Sie Ihren Azubi auf die rechtlichen Folgen eines Ausbildungsabbruchs aufmerksam machen, der unter Umständen auch Diskussionen mit der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde oder ggf. dem Jugendamt hervorrufen kann. Fordern Sie Ihren Azubi bitte auch dazu auf, die Beratungsleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.

    Ist das Ausbildungsverhältnis beendet, so informieren Sie bitte den Sozialversicherungsträger, die Ausländerbehörde und die für Sie zuständige Kammer, damit das Ausbildungsverhältnis aus dem Kammer-Verzeichnis gelöscht werden kann.

  • Mögliche Folgen eines Abbruchs für Betriebe und Auszubildende

    Mögliche Folgen können sich für beide Vertragsparteien ergeben. Diese lassen sich grob in rechtliche, allgemeine und persönliche Folgen unterteilen:

    Rechtliche Folgen:

    Beachten Sie als Ausbildungsbetrieb folgende Grundregeln bei einem Ausbildungsabbruch:

    • Grundsätzlich sollte ein Ausbildungsabbruch im Vorfeld juristisch abgeklärt werden.
    • Weisen Sie Ihren Azubi darauf hin, die Beratungsleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.
    • Falls ein Azubi, obwohl nicht gekündigt, nicht mehr im Betrieb erscheint, mahnen Sie einige Male an und sprechen dann eine Kündigung aus. Andernfalls läuft das Ausbildungsverhältnis für Sie mit unabsehbaren Folgen weiter.

    Allgemeine Folgen:

    In der Regel bilden Sie aus, um mittel- bis langfristig über Fachkräfte zu verfügen. Hierfür investieren Sie im Verlaufe der Ausbildung erhebliche Ressourcen. Ein Abbruch sollte deshalb – wenn er unvermeidbar ist – so bald wie möglich im Ausbildungsverlauf geschehen.

    Persönliche Folgen:

    Ein Ausbildungsabbruch ist sowohl für Ihren Azubi als auch für Sie als Ausbilder/-in zunächst fast immer eine menschliche Enttäuschung. Für geflüchtete Azubis kann ein "echter" Ausbildungsabbruch darüber hinaus aber auch mit vielen persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Nachteilen verbunden sein. Im Lebenslauf entstehen Brüche, die bei künftigen Bewerbungen für Irritationen sorgen könnten. Manche Azubis sind so enttäuscht über das Scheitern ihrer Ausbildung, dass sie eine neue Ausbildung erst nach relativ langer Zeit wieder beginnen oder keine weitere Ausbildung mehr in Angriff nehmen möchten.

  • Hier finde ich Hilfe: Informationen, externe Unterstützungs- und Beratungsangebote

    • Ausbildungsberater/-innen und Willkommenslotsen der Kammern
    • Projekt VerA: Senior Experten sind auch in der Ausbildung Geflüchteter präsent.
    • Informationen auf "überaus" zum Thema Ausbildungsabbrüche
    • Das Portal "wir Ausbilder" informiert über den Ausbildungsabbruch bei Flüchtlingen.
    • Literatur oder Fachinformationen zu Bildungsthemen recherchieren Sie kostenlos in der Literaturdatenbank "Berufliche Bildung" unter www.ldbb.de.
    • Informationen zum Thema erhält man auch unter www.dihk.de
    • Auch die Agentur für Arbeit berät bei drohendem Ausbildungsabbruch
 
 
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