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Einstiegsqualifizierung bei geflüchteten Azubis

  • Wie kann ich geeignete Auszubildende gewinnen und werde dabei unterstützt? Das Instrument der Einstiegsqualifizierung gewinnbringend einsetzen!

    Für kleine und mittlere Betriebe wird es zunehmend schwieriger, geeignete Auszubildende zu gewinnen. Es gehen nur wenige Bewerbungen ein, diese sind oft unzureichend. Andererseits gibt es viele junge Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt eintreten möchten, aber sprachlich noch Unterstützung brauchen und auch den Anforderungen einer Berufsausbildung noch nicht genügen.

    Die sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ) hat zum Ziel, junge und ausbildungsfähige Flüchtlinge unter 25 Jahren, denen die Ausbildungsreife fehlt, an eine betriebliche Ausbildung heranzuführen. Der Nutzen für Ihren Betrieb und die Teilnehmer/-innen besteht darin, dass begleitend zur Qualifizierungsmaßnahme Sprachförderung stattfindet. Die meiste Zeit verbringt der/die EQ-Teilnehmer/-in im Betrieb und kann mit dem ersten Ausbildungsjahr zusammen lernen und arbeiten. Teile der Vergütung und Sozialversicherungsbeiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

    Die Einstiegsqualifizierung EQ Plus und verschiedene länderspezifische Varianten gehen noch einen Schritt weiter. Während der Qualifizierungszeit wird auch fachliche, sprachliche und sozialpädagogische Unterstützung in Form von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) gegeben, die von der Agentur für Arbeit finanziert werden können.

  • "Eine Brücke in die Ausbildung bauen". Wie geht das und was habe ich davon?

    • Zielgruppe sind junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber eine Ausbildung machen wollen. Außerdem ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven und Geflüchtete.
    • Ziel ist die Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung und die Vermittlung von anrechenbaren Basiskompetenzen für eine Berufsausbildung.
    • Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin durchläuft in der Praktikumszeit die laut Ausbildungsordnung im vereinbarten Berufsbild anfallenden Abteilungen, erlernt die jeweils vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte und lernt das Unternehmen kennen.
    • Die Praktika dauern mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Monate, die Absolventinnen und Absolventen erhalten nach dem Praktikum ein Zeugnis sowie ein Zertifikat der Kammer, die für die jeweiligen Ausbildungsbetriebe zuständig ist.
    • Während der Zeit des Praktikums wird eine Praktikantenvergütung bezahlt, die von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Jobcenter auf Antrag bezuschusst wird (Stand Januar 2018: pro Monat 231 Euro plus Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 116 Euro).
    • Schließt ein Jugendlicher oder eine Jugendliche das Praktikum erfolgreich ab, kann die Praktikumszeit auf den Ausbildungsvertrag angerechnet werden. Die Ausbildungszeit wird um diese Monate verkürzt.
    • Sollte das Praktikum bereits während der Praktikumszeit, gleich von welchem der Vertragspartner, beendet werden müssen, ist dies mit einer relativ kurzen Kündigungsfrist problemlos möglich. Der EQ-Vertrag verpflichtet keinen der Vertragspartner zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags.

    Die Einstiegsqualifizierung von Flüchtlingen ist ein idealer Weg, eine oder einen Geflüchtete/-n ganzheitlich kennen und schätzen zu lernen. Gleichzeitig erhält der Betrieb die nötige ausbildungsbegleitende Unterstützung und Förderung, die die Teilnehmer/-innen brauchen, um die EQ Maßnahme erfolgreich abzuschließen und sich dann für einen Ausbildungsplatz zu empfehlen.

  • Was wird in der Einstiegsqualifizierung vermittelt?

    Die Inhalte des EQ sind aus fast allen Berufen ableitbar und somit in jeder Branche anzuwenden. Beispiele hierfür sind:

    • Tankstellenservice:
      Kfz-Pflege, Serviceleistungen, Warenwirtschaft und Verkauf, Einrichtungen einer Tankstelle usw.
    • Recycling:
      Umweltschutztechnik, Trennen von Stoffen, Gefahrstoffe, Lagerhaltung, ökologische Kreisläufe usw.
    • Lebensmittel – Ernährung
      Herstellung und Verpackung von Lebensmitteln, Qualitätssicherung, Entwicklung und Vermarktung usw.
    • Gastgewerbe – Service:
      Umgang mit Gästen, Arbeitsplanung, Einsatz von Maschinen und Geräten usw.
    • Kraftfahrzeugservice:
      Montieren und Demontieren von Bauteilen, betriebliche und technische Kommunikation, Prüfen, Einstellen und Warten von Fahrzeugen usw.
  • Was muss ich tun, wenn ich eine Einstiegsqualifizierung anbieten möchte?

    • Nehmen Sie zunächst Kontakt zu der für Sie zuständigen Kammer und zur Agentur für Arbeit auf. Hier erhalten Sie ein Vertragsmuster, können den Tätigkeitsbereich und Dauer der Qualifizierung festlegen und eine vorläufige Förderzusage beantragen.
    • Die Agentur für Arbeit vermittelt Ihnen geeignete Teilnehmer/-innen und prüft die Fördermöglichkeiten. Nur bei der Agentur für Arbeit gemeldete Flüchtlinge können gefördert werden. Handelt es sich um eine/-n Asylbewerber/-in oder eine geduldete Person, muss zusätzlich die Ausländerbehörde die EQ Maßnahme genehmigen (zur Unterscheidung der gesetzlichen Aufenthaltsregelungen siehe den Wissensbaustein "Praktikum" ).
    • Schließen Sie mit dem/der geeigneten Bewerber/-in einen Vertrag.
    • Seien Sie darauf bedacht, den Jugendlichen sprachliche, soziale und fachspezifische Kompetenzen zu vermitteln.
    • Ermöglichen und vermitteln Sie dem oder der Jugendlichen bei Schulpflicht (oder auch unabhängig davon) einen Berufsschulbesuch.
    • Stellen Sie einen Antrag auf Zuschüsse für Praktikantenvergütung bei der Agentur für Arbeit.
    • Vergessen Sie nicht die Anmeldung bei der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft. Informieren Sie die Agentur für Arbeit.
    • Stellen Sie am Ende der Praktikumsphase ein betriebliches Zeugnis aus und leiten Sie dieses an die Kammer weiter. Der/die Teilnehmer/-in erhält ein EQ-Zertifikat.
    • Geben Sie bei vorzeitiger Beendigung des Praktikums der Kammer Bescheid.
  • Hier finde ich Hilfe: Beratungs- und Unterstützungsangebote

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